COVID-19: Zahl der Infizierten im Land steigt auf 17.180 / 321 Todesfälle in Baden-Württemberg
Am Freitag (3. April) wurden dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg weitere 1.209 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 17.180 an. Das Durchschnittsalter beträgt 50 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 101 Jahren. Ungefähr 997 Personen sind unterdessen von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.
Die aktualisierte Landkreis-Tabelle und den vollständigen aktuellen Lagebericht des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/.
In nachstehender Tabelle ist neben der Anzahl der gemeldeten Fälle pro Kreis auch die „Inzidenz“ mit angegeben, also die Zahl der gemeldeten Infektionen pro 100.000 Einwohner.
Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Böblingen, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freudenstadt, Göppingen, Heidenheim, Hohenlohekreis, Lörrach, Ludwigsburg, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Rottweil, Sigmaringen, Tübingen, Waldshut und Zollernalbkreis sowie aus den Städten Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim und Stuttgart insgesamt 40 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 321 an. Unter den Verstorbenen waren 212 Männer und 109 Frauen. Das Alter lag zwischen 36 und 98 Jahren. 62 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.
Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.
Wichtiger Hinweis:
Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.
Zugesandt vom Ministerium für Soziales und Integration
Markus Jox
Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher