Standorte für Kreisimpfzentren stehen fest …
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Impfstrategie steht auf stabilem Fundament / Auch an rund 50 dezentralen Standorten können wir ab 15. Januar 2021 gegen das Coronavirus impfen“
Die Standorte für die Kreisimpfzentren stehen fest. Bis Mittwochvormittag (2. Dezember) hatten die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise Gelegenheit, dem Ministerium für Soziales und Integration ihre Vorschläge für geeignete Standorte zu melden. Hierzu hatten sie einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen für eine geeignete Liegenschaft einschätzen zu können. Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren erfolgte in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Unsere Impfstrategie steht auf einem stabilen Fundament. Nach den neun Zentralen Impfzentren in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart (2), Rot am See, Tübingen und Ulm haben wir nun auch die Standorte für die Kreisimpfzentren festgelegt. Diese sollen am 15. Januar 2021 betriebsbereit sein.“
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Kreisimpfzentren (KIZ)
Wie erfolgte die Auswahl der Kreisimpfzentren?
Die Städte, Gemeinden und Landkreise waren im November dazu aufgerufen worden, Vorschläge für Liegenschaften zu unterbreiten und beim Land einzureichen, die sich als Kreisimpfzentren eignen. Hierzu haben sie vom Land einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen einschätzen zu können. Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren erfolgte in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetags Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen.
Wie viele Impfzentren wird es in meinem Stadt- bzw. Landkreis geben?
In jedem Stadt- und Landkreis sollen größenabhängig ein bis zwei weitere Impfzentren aufgebaut werden. Die sechs bevölkerungsreichsten Stadt- und Landkreise erhalten zwei Standorte, alle anderen erhalten einen Standort.
Ab wann starten die Kreisimpfzentren?
Es ist geplant, dass die Kreisimpfzentren ihre Arbeit zum 15. Januar 2021 aufnehmen sollen.
Wie wird noch geimpft?
Flankierend zu den Impfzentren wird es mobile Impfteams geben, die sogenannten „aufsuchenden Angebote“ (bspw. für Pflegeheime). Ein Teil der vulnerablen Gruppen wird vor allem auf aufsuchende Angebote zur Impfung angewiesen sein. Daher stellen die mobilen Impfteams eine wichtige Ergänzung zu den geplanten Zentren dar, wenngleich die Umsetzung logistisch herausfordernd ist.
Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft wird.
Wer koordiniert das Kreisimpfzentrum?
Aktuell sind das Land, der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg über die möglichen Betreibermodelle im Austausch und in Abstimmung. Der Betreiber soll das Kreisimpfzentrum koordinieren.
Wer wird zuerst geimpft?
Die Priorisierung nimmt der Bund vor auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Ethikkommission. Diese werden nach Zulassung des Impfstoffs/der Impfstoffe weiter konkretisiert. Dennoch ist bereits abzusehen, dass im ersten Schritt neben medizinischem Personal und Personal in kritischen Infrastrukturen vor allem vulnerable Personengruppen geimpft werden sollen. Daher werden zusätzlich mobile Impfteams eingesetzt, die beispielsweise Pflegeheime oder Wohneinrichtungen für Behinderte sowie private Haushalte (pflegebedürftige Personen, die nicht hinreichend mobil sind, um Impfzentren aufzusuchen) aufsuchen können.
Wie kommt der Impfstoff zu den Kreisimpfzentren?
Das Land ist in der Zeit vor einer Überleitung der SARS-CoV-2-Impfung in die Regelversorgung (also v. a. in die Hausarztpraxen) für die Impfstofflogistik zuständig. Das Land stellt die Impflogistik und die benötigten Strukturen für eine mögliche Verimpfung zum 15. Januar 2021 bereit. Die Distribution des Impfstoffes vom Zentrallager aus ist verknüpft mit der landesweiten Verteilung des Impfbesteckes.
Ist die Sicherheit des Impfstoffs gewährleistet?
Die Sicherheit an den Impfzentren obliegt grundsätzlich den Betreibern. Begleitend werden die Ortspolizeibehörden sowie – auf Anordnung des Innenministeriums – der Polizeivollzugsdienst lageorientiert alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie der Leichtigkeit des Verkehrs treffen. Darüber hinaus steht der Polizeivollzugsdienst als kompetenter Ansprechpartner vor Ort in allen Sicherheitsfragen zur Verfügung.
Wer legt fest, welcher Impfstoff verabreicht wird?
Ein zugelassener Impfstoff steht zu Beginn nicht automatisch überall und für jeden sofort zur Verfügung. Er muss erst in ausreichender Menge hergestellt und verteilt werden. Zuständig für die Planung und Verteilung nach Einführung eines geeigneten Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer. Das BMG und die Bundesländer stehen dabei zu den geplanten Regelungsverfahren im Austausch.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert aktiv den rechtzeitigen Aufbau von Herstellungskapazitäten für Impfstoffe in Deutschland und der EU. Dabei werden mit den Herstellern auch Verträge zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung in Deutschland und Europa mit potenziellen COVID-19-Impfstoffen geschlossen.
Wer stellt das Personal?
Zur Personalgestellung wird es notwendig sein alle freien Kapazitäten zu sammeln. Es wird nicht ausreichen, dass Personal aus einem Bereich (z. B. Krankenhäusern) eingesetzt wird. Hierfür werden Kraftanstrengungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Landesärztekammer, der Baden-Württembergischen Krankenhaus-Gesellschaft, des MDK sowie verschiedenen Hilfsorganisationen notwendig sein. Ärztinnen und Ärzte, die sich in einem Impfzentrum engagieren möchten, werden gebeten, sich bei der Landesärztekammer oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu melden. Für medizinische Fachkräfte und freiwillige Helfer wird derzeit eine Lösung erarbeitet, wo diese sich melden können.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Impfung – werden Personengruppen dazu aufgerufen oder kann man sich anmelden und einen Termin geben lassen?
Es ist geplant, dass die Anmeldung telefonisch über eine spezielle Weiche der Telefonnummer 116 117 erfolgt. Allerdings sollen in größeren Zentren auch telefonische Anmeldungen direkt dort entgegengenommen werden können. Auch über eine App sollen Anmeldungen ermöglicht werden.
Zu welchen Zeiten kann man sich impfen lassen?
Die Impfzeiten sind kalendertäglich, also sieben Tage die Woche in zwei Schichten von 07.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr geplant.
Wie viele Impfungen finden pro Tag statt?
Pro Standort sollen etwa 800 Impfungen/Tag durchgeführt werden.
Wie lange soll das Kreisimpfzentrum bestehen bleiben?
Die Kreisimpfzentren sind aktuell bis Juni 2021 eingeplant. Sofern notwendig, wird deren Tätigkeit darüber hinaus auch verlängert werden.
Wo kann ich mich impfen, wenn die Kreisimpfzentren wieder aufgelöst werden?
Mittelfristig ist die Impfung für die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs/Sommers über die Regelversorgung (Haus- und Facharztpraxen) vorgesehen. Das Land plant sich dann aus dem Impf-Geschehen zurückzuziehen.
Reicht es, wenn ich mich einmal impfen lasse?
Derzeit ist von einer Verimpfung auf zwei Dosen im Abstand von 21-28 Tagen auszugehen. Die gleichzeitige Vergabe von zwei Impf-Terminen ist anzustreben.
Claudia Krüger
Pressesprecherin
Stellvertretende Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg