MA/HD/Rhein-Neckar-Kreis: Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick“ – Ergebnisse des Polizeipräsidiums Mannheim
Am 05.05.2021 wurde ganztägig der bundesweite Aktionstag „sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick“ zur Fahrradsicherheit durchgeführt.
An dem Aktionstag sollten alle Verkehrsteilnehmenden für die Probleme und Gefahren im Radverkehr sensibilisiert werden und die gegenseitige Rücksichtnahme und das Verständnis füreinander gestärkt werden. Damit soll letztendlich ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet und die Bekämpfung von Unfällen mit Beteiligung von Fahrradfahrern nachhaltig vorangetrieben werden.
Auch das Polizeipräsidium Mannheim beteiligte sich mit fast 30 Kontrollaktionen, bei denen rund 80 Polizeibeamte eingesetzt waren, im ganzen Zuständigkeitsbereich an dem Aktionstag.
Im Rahmen der Kontrollaktionen wurden insgesamt 1.610 Verkehrsteilnehmende kontrolliert. Darunter befanden sich 1.004 Radfahrer, 114 Pedelec-Fahrer, 7 Fahrer von E-Bikes, 50 Benutzer von eScootern sowie 396 Kraftfahrzeugführer. Dabei konnten 408 Verkehrsverstöße festgestellt werden. Davon entfielen 316 Verstöße auf Radfahrer, 85 auf Kraftfahrzeugführer und 7 sonstige Feststellungen.
Festgestellte Verstöße bei Radfahrern:
- 149 x Benutzung nicht freigegebener Verkehrsflächen, wie z.B. Fuß- und Gehwege - 78 x Mängel hinsichtlich des technischen Zustands (Beleuchtung, Bremsen, etc.) - 58 Radfahrer missachteten das Rotlicht an Ampeln - 28 x Ablenkung durch Benutzung von Mobiltelefonen oder durch das Tragen von Kopfhörern - 3 sonstige Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen
Außerdem wurde bei der Kontrolle der rund 1.000 Radfahrer festgestellt, dass etwa die Hälfte der Radler auf das Tragen eines Fahrradhelms verzichteten. Das Tragen eines Helms ist für Radfahrer zwar nicht vorgeschrieben, er kann jedoch im Falle eines Unfalls oftmals schwere Unfallfolgen und Verletzungen verhindern.
Festgestellte Verstöße bei Kraftfahrzeugführern:
- 17 x Halten und Parken auf Radwegen - 13 x Nichteinhalten des Mindestabstands beim Überholen von Fahrradfahrern - 55 Verstöße gegen weitere verkehrsrechtlichen Bestimmungen ohne Bezug zu Fahrradfahrern.
Da der Focus der gestrigen Maßnahmen auf der Aufklärung und der Schaffung gegenseitiger Rücksichtnahme lag, wurde der überwiegende Teil der Verstöße im persönlichen Gespräch erläutert und zumeist auf Verwarnungs- und Bußgelder verzichtet.
Die Entwicklung zeigt, dass immer mehr Bürger vom Auto aufs Fahrrad oder Pedelec umsteigen und somit der Anteil der Radfahrenden im Straßenverkehr absehbar ansteigen wird. Daher sind weitere Aktionen mit gleicher Zielrichtung bereits in der Planung.
Im Zusammenhang mit dem Aktionstag „sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick“ wurde am Mittwoch auch in Mannheim die landesweite Kampagne „Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr“ gestartet. Im Kooperation mit der Rhein-Neckar-Verkehr gmbH (rnv) ist seit gestern eine Straßenbahn auf den Gleisen unterwegs, auf denen die Präventionsbotschaften der Kampagne durch Mannheim, Heidelberg und die Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises „transportiert“ werden.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim