Leserbrief zu aktuellem Thema: Erhöhte Hundsteuer in Wiesloch
495 Euro – Diskriminierung fürs Wieslocher Stadtsäckl
Die Schuldenlast auf eine Minderheit verteilt
In Wiesloch tut sich die Frage auf, aus welchen Ecken noch die letzten Pfennige gekehrt werden könnten und ist somit wohl ein Dauerbrenner auf den Gemeinderatssitzungen. Nun geht es an die Hundehalter der Wieslocher Bürger, genauer gesagt: Die Hundesteuer wird erhöht. An und für sich, kein großes Hexenwerk. Lag die reguläre Steuer in den vergangenen Jahren bei 87 Euro pro Hund, so wurde sie nun auf 99 Euro erhöht. Kein großer Sprung und für jeden Hundebesitzer im Regelfall auch finanziell zu verkraften. Nun kommt der eigentliche Knaller: Laut Stadt sind in Wiesloch 15 registrierte sogenannte „Listenhunde“ registriert. Diese sollen nun keine 99 Euro zahlen, sondern das 5-fache des regulären Steuersatzes der Stadt Wiesloch. Das wären 495 Euro für einen einzelnen Hund.
Einen Hund, der wegen seiner Rasse von Amtswegen als gefährlich gilt. Im realen Leben ist es aber wissenschaftlich bewiesen, dass es ganz normale Hunde, wie alle anderen auch, sind. Die Halter der registrierten „Listenhunde“ weisen bei der Anmeldung ein astreines polizeiliches Führungszeugnis vor, erhalten eine Haltererlaubnis und müssen mit ihren Hunden einen Wesenstest mit Verhaltensprüfung von Amtswegen durchführen. Ist dieser bestanden, gilt er als „normaler Hund“. Wozu auch die Befreiung der erhöhten Steuer gehören sollte, tut es aber nicht, denn insgesamt sind 12 Rassen betroffen. Davon werden 9 Rassen als „Kategorie2“, also nicht als „aggressiv“ geführt. Mit dieser neuen Steuersatzung widersetzt sich die Stadt Wiesloch also der Landeshundeverordnung und das zu Lasten der Bürger. Hinzu kommen die Kenntnisse jedes einzelnen Hundehalters. Wer nämlich selbst „Herrchen oder Frauchen“ einer der zahlreichen Fellnasen ist, weiß , dass alleine die Erziehung des Tieres ausschlaggebend für dessen Verhalten ist: Nicht die Rasse, Größe oder Fellfarbe.
Des Weiteren sollte sich jeder „Nicht-Hunde-Halter“ und regulärer Steuerzahler einem bewusst sein: Listenhunde, deren Steuer nicht bezahlt oder deren überzogene Auflage nicht erfüllt werden kann, werden beschlagnahmt und landen im Tierheim. Hier dürfen sie erst vermittelt werden, wenn sie entsprechende Tests und Gutachten bestanden haben. Ein hartes Training für Hund und Mitarbeiter einer solchen städtischen Einrichtung, die im Übrigen vom Steuerzahler finanziert wird. D.h. jeder sogenannte Listenhund in einem Tierheim kostet die Stadt und somit auch den Bürger.
Einige Halter haben sich zusammen getan und laden hier zu einen Infostand über die Thematik ein:
Am 20. Januar 2018 von 11- 15 Uhr auf dem Marktplatz in Wiesloch
https://www.facebook.com/IgStaffordshireUndCo/photos/gm.162751927821904/1038714272938249/?type=3
Zugesandt von einer Gruppe Betroffener. Urheber ist der Redaktion bekannt