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Landtagswahl 2026: Jetzt mitgestalten – Wahlvorschläge für vier Wahlkreise gefragt!

4. Juni 2025 | Allgemeines, Das Neueste, Informationen, Politik

Wahltag am 8. März 2026 – Der Rhein-Neckar-Kreis ist bereit

Am Sonntag, den 8. März 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zur Wahl des 18. Landtags aufgerufen. Der Rhein-Neckar-Kreis ist hierfür in vier Wahlkreise aufgeteilt: Wiesloch (Nr. 37), Weinheim (Nr. 39), Schwetzingen (Nr. 40) und Sinsheim (Nr. 41). Zuständig für die Durchführung der Wahl ist das Kommunalrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das nun auf der Homepage des Kreises offiziell zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen aufruft.

Wahlvorschläge bis spätestens 23. Dezember einreichen

Ab sofort können schriftliche Wahlvorschläge beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kommunalrechtsamt, Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg, eingereicht werden. Die Frist endet am 23. Dezember 2025 um 18 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unterlagen vollständig beim Kommunalrechtsamt vorliegen.

Kreiswahlausschuss entscheidet am 9. Januar

Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss am Freitag, den 9. Januar 2026. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten – sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf kandidieren?

Kandidieren können alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. In der Regel erfolgt die Nominierung über Parteien oder Wählervereinigungen, die demokratische Verfahren zur Auswahl ihrer Bewerberinnen und Bewerber anwenden.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Änderungen

Die Landtagswahl wird auf Basis des Landtagswahlgesetzes und der Landeswahlordnung durchgeführt. Derzeit werden noch notwendige Änderungen an der Landeswahlordnung vorgenommen. Sobald diese in Kraft treten, wird im Internetauftritt der Landeswahlleiterin darauf hingewiesen: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026

Ansprechpartner und Hilfestellung bei der Einreichung

Fragen zur Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen beantwortet der Kreiswahlleiter im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg. Telefonisch ist er unter 06221/522-1331 erreichbar oder per E-Mail unter kommunalrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de. Dort sind auch die nötigen Vordrucke für die Einreichung erhältlich.

Weitere Informationen online verfügbar

Die vollständige Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge ist auf der Internetseite des Landratsamts unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung veröffentlicht.

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