Landesregierung passt Corona-Verordnung „Absonderung“ an …
Häusliche Quarantäne wird ab dem 2. Dezember auf grundsätzlich 10 Tage festgelegt
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen. Die Corona-Verordnung Absonderung wird in diesen Punkten angepasst und tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft.
Hier finden Sie vorab die wichtigsten Fragen und Antworten:
Claudia Krüger
Pressesprecherin
Stellvertretende Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Soziales und Integration