Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 16. März 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Land nimmt Klarstellung in Begründung zur Corona-Verordnung auf …

5. Dezember 2021 | Allgemeines, Gesellschaft, Gesundheit, Leitartikel, Metropolregion, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Land nimmt Klarstellung in Begründung zur Corona-Verordnung auf – Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus 

 Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit“

Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

 

 

Das könnte Sie auch interessieren…

SV Sandhausen empfängt Energie Cottbus: Kocak setzt auf Sieg

SV Sandhausen: Letztes Spiel der Englischen Woche Der SV Sandhausen trifft am Sonntag, den 16. März, um 13:30 Uhr im GP Stadion am Hardtwald auf den FC Energie Cottbus. Cheftrainer Kenan Kocak sprach im Vorfeld der Partie in einer Medienrunde über die aktuelle...

SV Sandhausen trifft auf SV Waldhof Mannheim

"Wir können es nur gemeinsam schaffen" Zur englischen Woche erwartet den SV Sandhausen das kürzeste Auswärtsspiel der Saison. Am Mittwoch, den 12. März, tritt die Mannschaft im Carl-Benz-Stadion gegen den SV Waldhof Mannheim an. Das Spiel beginnt um 19 Uhr. Vor dem...

Wiesloch: Bauarbeiten an der Brücke „Malschenberger Sträßel“

Brückenarbeiten über die A6: Sperrung des Malschenberger Sträßels bis 18. März 2025 Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest möchte über anstehende Arbeiten auf dem Brückenbauwerk über die A6 am „Malschenberger Sträßel“ informieren: Diese beginnen am morgigen Mittwoch,...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau