Land fördert Projekte der außerschulischen Jugendbildung
mit zusätzlichen 600.000 Euro / Anträge bis 31. März 2019 möglich
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Die außerschulische Jugendbildung leistet einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen und trägt zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei“
Das Ministerium für Soziales und Integration stellt in diesem Jahr mit einem Sonderprogramm zusätzlich 600.000 Euro für Projekte der außerschulischen Jugendbildung zur Verfügung. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha gab das heute (1. Februar) in Stuttgart bekannt. Gefördert werden Projekte im Bereich der sozialen Jugendbildung, der Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen sowie Kooperationsprojekte von Schulen und Jugendarbeit. Anträge können ab sofort und bis zum 31. März 2019 bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Verantwortung zu übernehmen und dadurch an gesellschaftlichen Entwicklungen teilzuhaben, lernt man nicht ausschließlich in der Schule. Gerade die außerschulische Jugendbildung leistet einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen und trägt zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei – ob im sozialen, kulturellen oder politischen Bereich. Mit unserem Förderaufruf wollen wir die außerschulische Jugendarbeit in Baden-Württemberg deshalb weiter unterstützen.“
Im Bereich der sozialen Jugendbildung werden Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen, Menschen mit Behinderungen oder zur Integration von Kindern ausländischer Arbeitnehmer gefördert.
Bezuschusst werden außerdem Projekte, die Menschen mit Migrationshintergrund in Angebote der Jugendarbeit einbeziehen und zur Integration in die Gesellschaft beitragen. Hierdurch werden die persönlichen Kompetenzen von Jugendlichen gestärkt und Hilfestellungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben gegeben.
Der dritte Schwerpunkt zielt darauf, die Kooperation von Schulen und Jugendarbeit zu stärken. Träger der außerschulischen Jugendbildung und sonstige gemeinnützige Träger der Jugendarbeit sowie Schulen in Kooperation mit diesen Trägern erhalten dadurch Zuschüsse für die Durchführung von gemeinsamen Projekten.
„Durch die gezielte Stärkung der außerschulischen Jugendbildung setzen wir die Themen aus unserem Masterplan Jugend vor Ort um“, so Minister Lucha. Als Beispiele nannte er die Förderung der Partizipation von Jugendlichen und die Vermittlung einer Kultur der Vielfalt. „Unser Ziel ist es, Jugendlichen Werte wie Gerechtigkeit, Fairness und Toleranz sowie die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen nahe zu bringen. Auch Projekte zur Armutsbekämpfung und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wollen wir mit unserem aktuellen Förderaufruf anstoßen.“
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 27 Jahren. Antragsberechtigt sind die anerkannten Träger der Jugendbildung beziehungsweise der Jugendhilfe, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie sonstige gemeinnützige Träger und Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung.
Ergänzende Informationen
Die Anträge auf Förderung können ab sofort bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2019.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe/
Zugesandt von Pascal Murmann
Ministerium für Soziales und Integration
Social-Media-Redakteur/Stellv. Pressesprecher