Kreisforstamt ruft Privatwaldbesitzende zur ständigen Borkenkäferkontrolle auf
Aufgrund der Trockenheit der vergangenen Jahre und zahlreicher von Schnee gebrochenen Fichten muss auch im Jahr 2021 mit der weiteren potentiellen Massenvermehrung der Fichten-Borkenkäfer gerechnet werden.
Die Forstbediensteten des Rhein-Neckar-Kreises erwarten für die Fichtenwälder im Landkreis aufgrund von überwinternden Borkenkäfern ein nicht zu unterschätzendes Jahr und mahnen zur Vorsorge. Privatwaldbesitzende sind deshalb aufgerufen, den eigenen Wald ständig zu kontrollieren und bei Befall schnell zu reagieren. Dies sei nicht nur im eigenen Interesse dringend geboten, sondern auch im Hinblick auf die Gefahr, die für angrenzende Waldnachbarn ausgehe, teilt das Kreisforstamt mit.
Zur Abwehr von tierischen Forstschädlingen, insbesondere wegen der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern, sind gefährdete Fichtenbestände ständig auf Käferbefall zu kontrollieren. Gegebenenfalls sind der Einschlag und die Entseuchung aller befallenen Stämme zu veranlassen. Die Maßnahmen müssen bis spätestens 03.05.2021 durchgeführt werden. Außerdem muss bis einschließlich 31.03.2022 eine regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und gegebenenfalls eine sofortige Entseuchung erfolgen.
Der Hinweis mit den einzelnen Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung kann auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter
www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.
Für weitere Fragen steht das Kreisforstamt unter der Telefonnummer 06221 522-7600 oder [email protected] zur Verfügung
Für das Landratsamt RNK – Kreisforstamt
Silke Hartmann – Pressesprecherin