Zahl der Infizierten im Land steigt auf 35.243 /Davon 32.986 Personen genesen / 1.821 Todesfälle in Baden-Württemberg / Reproduktionszahl bei 0,97/7-Tage-Inzidenz im Landes-Durchschnitt bei 1,3
Am Donnerstag (18. Juni) wurden dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg insgesamt weitere 20 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr, siehe Tabelle). Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 35.243 an. Davon sind ungefähr 32.986 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt noch 436 Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.
Dem Landesgesundheitsamt wurden heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Lörrach und Rems-Murr-Kreis insgesamt fünf weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Demnach steigt die Zahl der Todesfälle auf insgesamt 1.821. Unter den Verstorbenen waren 1.030 Männer und 791 Frauen. Das Alter lag zwischen 18 und 106 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter (siehe Tabelle).
Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages R-Wert wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,97 angegeben. Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.
Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindämmung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und liegt für Baden-Württemberg aktuell im Durchschnitt bei 1,3. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sollen vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt, je nach regionaler Lage, in Absprache mit den Landesbehörden entsprechende beschränkende Maßnahmen gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate ergriffen werden.
Das Durchschnittsalter der Infizierten beträgt 51 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 106 Jahren. Unter den nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten COVID-19-Fällen war für 3.067 Personen angegeben, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig sind. Zu den Einrichtungen zählen z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste. Der Anteil der Fälle unter Personal in medizinischen Einrichtungen an allen übermittelten Fällen liegt bei mindestens 8,7 %. Da Angaben zur Tätigkeit bei vielen Fällen noch fehlen, liegt der Anteil möglicherweise auch höher.
Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Anzahl der neu übermittelten Fälle ist rückläufig.
Die aktualisierte Landkreis-Tabelle und den ausführlichen Lagebericht des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg mit weiteren Grafiken und Informationen finden Sie unter https://sm.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/lage-in-baden-wuerttemberg/.
Wichtige Hinweise:
Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.
Das LGA veröffentlicht den Schätzwert der SARS-CoV-2-Genesenen in Baden-Württemberg auf Grundlage eines durch das Robert Koch-Institut in Berlin angepassten neuen Algorithmus. Hierbei werden Fälle ohne Angabe des Erkrankungsbeginns anhand des Meldedatums ebenfalls berücksichtigt. Diese Methodik soll zu einer deutlich besseren Abschätzung der tatsächlich Genesenen in Baden-Württemberg führen.
Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.
Markus Jox
Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
Ministerium für Soziales und Integration