Heidelberg/BAB 5: Nach Unfall auf der Autobahn keine Rettungsgasse gebildet.
Heidelberg/BAB 5 (ots) – Am Samstagnachmittag wurde nach einem Verkehrsunfall auf der A 5 zwischen dem Autobahnkreuz Heidelberg und der Anschlussstelle Dossenheim mit anschließender Staubildung durch die Autobahnpolizei die Bildung einer Rettungsgasse überwacht. Gegen 14.30 war es zu einem Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen gekommen, bei dem drei Personen leicht verletzt und in Krankenhäuser eingeliefert werden mussten. Die Polizei- und Rettungsfahrzeuge mussten auf der Anfahrt zur Unfallstelle die Rettungsgasse nutzen. Dabei wurde festgestellt, dass mehrere Autofahrer nicht der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse nachkamen und dadurch Polizei- und Rettungsfahrzeuge behinderten. Zwei Fahrzeugführer wurden diesbezüglich beanstandet. Sie sehen nun einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot entgegen. Einer der beiden, ein 48-jähriger Audi-Fahrer, hatte sich während der Fahrt zudem mit seinem Tablet-PC beschäftigt und zeigte sich bezüglich seines Fehlverhaltens völlig uneinsichtig. Er wurde zusätzlich wegen missbräuchlicher Nutzung elektronischer Geräte angezeigt. Dieser Tatbestand wurde im Oktober 2017 in der StVO aufgenommen (§ 23 Absatz 1a StVO) und stellt einen landesweiten Überwachungsschwerpunkt dar. Der Verstoß wird mit 100 Euro Geldbuße und einem Punkt geahndet.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
Fotos: Archiv Kraichgau-lokal.de
Anmerkung der Redaktion:
Wie oft muß man noch auf die Wichtigkeit ein Rettungsgasse hinweisen?
Überlebenswichtig – solche Ignoranten kann man nur mit heftigen Strafen belegen.
Extrem und auch schon beobachtet … bei Bildung einer Rettungsgasse wird diese von „frechen Zeitgenossen“ ausgenutzt, um schneller vorwärts zu kommen! – Unglaublich!