Gesundheits- und Kultusministerium informieren über mögliche Impfangebote an Schulen – Einrichtungen können Impfzentren nutzen oder mobile Teams anfordern
Kultusministerin Theresa Schopper: „Jede Impfung hilft dabei, Schule in Präsenz und damit auch das soziale Miteinander zu
gewährleisten“
Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Möglichst schon vor dem Schulstart impfen lassen / Überall im Land vielfältige
Impfangebote für Kinder und Jugendliche“
Impfungen gegen das Coronavirus sind ein wichtiger Baustein für einen sicheren Schulbetrieb. Seit letzter Woche empfiehlt die Ständige Impfkommission auch 12- bis 17-Jährigen eine Covid-19-Schutzimpfung. Kinder und Jugendliche können seither in Baden-Württemberg unkompliziert überall im Land geimpft werden, ob beim Haus-, Kinder- und Jugendarzt, in den Impfzentren oder bei den Vor-Ort-Impfaktionen von #dranbleibenBW. Als zusätzliches Angebot haben sich Gesundheits- und Kultusministerium am Dienstag (24. August) in einem gemeinsamen Brief an die weiterführenden und beruflichen Schulen gewandt und diese über Impfangebote informiert. So können Schulen beispielsweise eigene Zeitfenster für Schulklassen in den Impfzentren reservieren oder auch direkt mobile Impfteams für die Schulen anfordern. Rund 27 Prozent der 12- bis 17-Jährigen sind in Baden-Württemberg (Stand 25. August) bereits mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft.
„Uns ist es wichtig, dass nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission auch weiterführende und berufliche Schulen ihren Schülerinnen und Schülern nach dem Ende der Sommerferien ein Impfangebot machen können, wenn sie das möchten“, sagte Prof. Dr. Uwe Lahl, Amtschef im Sozial- und Gesundheitsministerium. „Dies ist ein zusätzliches Angebot. Überall, wo in Baden-Württemberg geimpft wird, können sich 12- bis 17-Jährige bereits jetzt impfen lassen. Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern, sollten das nach Möglichkeit jetzt schon, noch deutlich vor dem Beginn der Schule, nutzen.“
Kultusministerin Theresa Schopper betont, dass der Schulbesuch im kommenden Schuljahr nicht von einer Impfung abhänge und dass kein Druck auf Schülerinnen und Schüler ausgeübt werden dürfe. Sie sagt aber auch: „Wer geimpft ist, hilft, die Menschen im eigenen Umfeld zu schützen. Es muss sich niemand Sorgen machen, von der Schule ausgeschlossen zu werden, wenn er oder sie nicht geimpft ist. Aber wir Erwachsenen können den Kindern und Jugendlichen viel zurückgeben, indem wir uns impfen lassen. Und auch für die Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren gilt: Jede Impfung hilft dabei, Schule in Präsenz und damit auch das soziale Miteinander zu gewährleisten.“
Einwilligung der Eltern erforderlich
Die Verantwortlichen der Schulen in Baden-Württemberg können selbst entscheiden, ob sie ein mobiles Impfteam anfordern möchten. Grund dafür ist der organisatorische Aufwand, der vor Ort gewährleistet sein muss. So sind die Schülerinnen und Schüler zu informieren, Räumlichkeiten vorzubereiten und die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten für eine Impfung einzuholen. Wenn die Eltern vor der Impfung aufgeklärt wurden und einwilligen, können die Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren auch dann geimpft werden, wenn die Eltern nicht dabei sind. Ohne vorherige Aufklärung und schriftliche Einwilligung der Eltern ist eine Impfung von Schülerinnen und Schüler unter 16 dagegen nicht möglich. Dann müssen die Eltern bei der Impfung zwingend dabei sein. Schülerinnen und Schüler, die älter als 16 Jahre alt sind, können selbst über eine Impfung entscheiden.
Vor-Ort-Impfaktionen an Schulen sind nicht nur durch mobile Impfteams, sondern auch in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft möglich. Auch in diesem Fall erfolgt die Organisation durch die Schule, die Ärztinnen und Ärzte können den Impfstoff über den Pharmagroßhandel bestellen und nach entsprechender Aufklärung verimpfen.
Weitere Informationen
Das Schreiben des Sozial- und des Kultusministeriums an die Schulen finden Sie unter folgendem Link: https://bit.ly/2UKbmi2.
Informationen zur Aufklärung über die Corona-Impfung finden Sie auf den Seiten des Landes unter:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration – Pressestelle –