Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 25. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Genesene mit Impfung müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne …

25. Januar 2022 | Allgemeines, Das Neueste, Gesellschaft, Gesundheit, Leitartikel, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Absonderungs-Regeln werden angepasst – Genesene mit Impfung müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne

In der „Corona-Verordnung Absonderung“ regelt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, wer in Baden-Württemberg in Absonderung, Quarantäne und Isolation muss. Vor allem in einem Punkt passt das Ministerium jetzt die Regeln an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an. Die Änderungen treten am morgigen Mittwoch (26. Januar) in Kraft.

Wie bislang schon ausgenommen von der Pflicht zur Quarantäne sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, wenn sie geimpft oder genesen bzw. aufgefrischt sind. Künftig gelten nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.

Konkret sind damit von morgen an Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht ausgenommen:

  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

Weiterhin gibt es in der aktualisierten Corona-Verordnung Absonderung folgende Änderungen:

  • Es wird klargestellt, dass sich positiv getestete Personen aus der Isolation ab Tag 7 nur freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.
  • Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest z.B. in einem Testzentrum erfolgen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
– Pressestelle –

Das könnte Sie auch interessieren…

Zum zehnten Mal werden in Bruchsal Stolpersteine verlegt

Das Projekt „Stolpersteine“ des Kölner Künstlers Gunter Demnig, im Jahre 1997 ins Leben gerufen, ist zwischenzeitlich zum größten dezentralen Mahnmal gegen Unterdrückung und Totalitarismus in Europa angewachsen. Seine kleinen „Stolpersteine“, zehn mal zehn Zentimeter...

Sicher in der Sonne: Tipps für den richtigen Hautschutz

So angenehm warme Sonne auf der Haut auch wirkt - ein guter Schutz ist Pflicht. Wichtig ist er nicht nur zur Vermeidung von Sonnenbrand. Die ultraviolette Strahlung des Sonnenlichts kann die Haut schädigen und im schlimmsten Fall das Risiko für bestimmte...

Empfang des Ehrenamtes in Eppingen

Nach einer fünfjährigen Pause hat die Stadt Eppingen beim diesjährigen Empfang des Ehrenamts das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger gewürdigt Im Schwanensaal des Bürgerhauses wurden 65 Vereinsfunktionäre mit der besonderen Anerkennung in der Öffentlichkeit durch...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau