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Fußgängerampeln im Rhein-Neckar-Kreis werden erneuert

22. April 2025 | Das Neueste, Informationen, ~ Umland

Baumaßnahmen an mehreren Kreisstraßen ab Mai – Barrierefreier Ausbau und LED-Technik vorgesehen

Das Amt für Straßen- und Radwegebau des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis kündigt für den Zeitraum vom 5. Mai bis einschließlich 20. Juni 2025 umfangreiche Erneuerungsarbeiten an mehreren Fußgängerampeln im Kreisgebiet an. Ziel ist es, die Anlagen technisch zu modernisieren und barrierefrei auszubauen.

Drei Standorte betroffen

Betroffen von den Maßnahmen sind unter anderem folgende Kreuzungsbereiche:

  • Kreisstraße 4160 in Bammental (Industriestraße in der Nähe der Feuerwehrzufahrt)

  • Kreisstraße 4156 in Nußloch (Massengasse in der Nähe der Hildastraße)

  • Kreisstraße 4148 in Eppelheim (Grenzhöfer Straße in der Nähe des Konrad-Adenauer-Rings)

Einschränkungen im Bereich Nußloch

Im Zuge der Bauarbeiten in Nußloch (K4156) wird die Zufahrt von der Massengasse in die Hildastraße vom 2. Juni bis einschließlich 20. Juni 2025 gesperrt. Die Hildastraße bleibt jedoch über die Kaiserstraße und die Römerstraße erreichbar.

Moderne Technik und barrierefreier Ausbau

Alle neuen Ampelanlagen werden mit energiesparender LED-Technik und moderner Erfassungstechnik ausgestattet. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunalverwaltungen erfolgt zudem der barrierefreie Ausbau der Gehwege. Die Maßnahmen erfordern teils Einschränkungen im Verkehrsraum, die je nach Bauphase angepasst werden. Während der Bauzeit sorgen provisorische Ampeln für eine gesicherte Querung des Verkehrs.

Sperrung von Parkplätzen möglich

Im Zuge der Arbeiten kann es erforderlich sein, einzelne öffentliche Parkflächen vorübergehend zu sperren. Das Amt für Straßen- und Radwegebau bittet Verkehrsteilnehmende und Anwohnerinnen und Anwohner um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich und um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen.

Finanzierung durch den Rhein-Neckar-Kreis

Die Kosten für die Erneuerung der Fußgängerampeln werden vom Rhein-Neckar-Kreis getragen. Nach Freigabe durch die jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen erfolgt der Gehwegausbau im kommunalen Auftrag.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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