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„Frag den Förster“ – Veranstaltungsreihe des Kreisforstamtes beginnt wieder am Freitag, 11. Juni 2021

7. Juni 2021 | Allgemeines, Das Neueste, Freizeit, Gesellschaft, Media, Natur und Umwelt, Orte, Photo Gallery, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland

„Frag den Förster“ – Veranstaltungsreihe des Kreisforstamtes beginnt wieder am Freitag, 11. Juni 2021

Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises bietet ab Freitag, 11. Juni 2021 wieder regelmäßig Waldführungen mit dem Förster oder der Försterin an. An aktuell sieben Terminen zwischen Juni und Oktober haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Chance, mehr über den Wald vor ihrer Haustür zu erfahren. Die Veranstaltungen finden dezentral im ganzen Landkreis statt, sodass jeder und jede Interessierte die Chance hat, eine Veranstaltung in der Wohnortnähe zu besuchen.
Das Kreisforstamt freut sich, folgende Termine anbieten zu können:

 Freitag, 11. Juni 2021, ab 16 Uhr: „Unterwegs im Hirschberger Wald“ mit Förster Pfefferle.
 Samstag, 19. Juni 2021, ab 14 Uhr: „Waldschutz und Waldnutzung in Zeiten des Klimawandels“ mit Förster Glasbrenner.
 Freitag, 25. Juni 2021 ab 16 Uhr: „Unterwegs im Schriesheimer Wald“ mit Förster Pfefferle.
 Freitag, 16. Juli 2021, ab 16 Uhr: „Die Funktionen des Waldes“ mit Förster Jakob.
 Freitag, 16. Juli 2021, ab 15 Uhr: „Unterwegs im Gemeindewald Helmstadt-Bargen“ mit Förster Dörre.
 Freitag, 20. August, ab 16 Uhr: „Wem gehört der Wald? Herausforde-rungen im Privatwald“ mit Förster Künzig.
 Samstag, 9. Oktober 2021, ab 14.00 Uhr: „Der Bammertsberg: Unser Wald im Auf- und Umbau“ mit Förster Reinhard.

Anmeldungen (Namen, Anschrift, Telefonnummer und Personenanzahl) nimmt das Kreisforstamt per Mail (waldpaedagogik@rhein-neckar-kreis.de) bis spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung entgegen. Der genaue Treffpunkt wird anschließend mitgeteilt.
Die Teilnehmendenzahl ist für jede Veranstaltung auf 20 Personen begrenzt. Während der Veranstaltung gelten die allgemeinen Corona-Hygieneregeln. Das Kreisforstamt weist ebenso darauf hin, dass die Veranstaltungen nur durchgeführt werden können, wenn es die zum Termin geltenden gesetzlichen Corona-Bestimmungen erlauben.
Zugesandt vom Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreis

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