Anträge auf Vereinsförderung in Sinsheim bis Ende Mai 2025
Gemeinnützige Vereine in Sinsheim können bis zum 31. Mai 2025 Anträge auf Vereinsförderung bei der Stadtverwaltung einreichen. Neben einer finanziellen Unterstützung besteht die Möglichkeit, städtische Räumlichkeiten zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.
Informationen und Antragsformular
Weitere Informationen zur Vereinsförderung sowie das Antragsformular sind auf der Website der Stadt unter www.sinsheim.de verfügbar. Anträge, die nach dem genannten Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Kontaktpersonen bei Fragen
Bei Fragen zur Vereinsförderung können sich Interessierte an Herrn Joshua Ewald von der Abteilung Kultur, Sport und Vereine wenden. Er ist telefonisch unter 07261 404-166 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Fragen zur Nutzung städtischer Räumlichkeiten beantwortet Frau Karin Blum aus der Abteilung Immobilienmanagement. Sie ist unter der Telefonnummer 07261 404-314 oder per E-Mail unter [email protected] zu erreichen.
Eintragung in die Vereinsliste
Vereine, die sich bereits in die neue Vereinsliste der Stadt eingetragen haben und der Informationsweitergabe zugestimmt haben, werden separat informiert. Eine nachträgliche Eintragung in die Vereinsliste ist weiterhin möglich. Nähere Details dazu finden sich ebenfalls auf der Website der Stadt.
Quelle: Stadt Sinsheim