Ein Firmenwagen ist für viele Angestellte ein attraktiver Gehaltsbestandteil und für Selbstständige ein wichtiges Betriebsmittel. Wird das Fahrzeug jedoch auch privat genutzt, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Die korrekte Erfassung dieses Vorteils ist eine wesentliche Aufgabe in der Lohn- und Finanz-Buchhaltung (https://buchhaltungs-leitfaden.de/), denn Fehler können bei einer Prüfung durch das Finanzamt zu empfindlichen Nachzahlungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
Doch was ist die 1-Prozent-Regelung genau? Es handelt sich um eine pauschale Methode, um den privaten Nutzungsanteil eines Dienstwagens zu versteuern. Anstatt jede einzelne Fahrt mühsam in einem Fahrtenbuch zu dokumentieren, wird monatlich ein fester Betrag zum steuerpflichtigen Einkommen addiert. Dieser Betrag beläuft sich auf 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung. Die Regelung vereinfacht den Prozess erheblich, ist aber nicht in jedem Fall die günstigste Option.
Die laufenden Kosten für den Firmenwagen – wie Leasingraten, Versicherungen, Wartung und Kraftstoff – sind Betriebsausgaben und müssen nachvollziehbar verbucht werden. Um diese Ausgaben sauber zu verwalten, sollten sie ausschließlich über ein Geschäftskonto abgewickelt werden. Ein detaillierter Geschäftskonto Vergleich für KMU hilft dabei, ein Konto mit passenden Konditionen zu finden, das beispielsweise Firmenkreditkarten für Tankfüllungen oder eine einfache Anbindung an die Buchhaltungssoftware bietet. Dies gewährleistet eine klare Trennung der Finanzen und vereinfacht die korrekte Erfassung aller fahrzeugbezogenen Kosten.
Die Berechnung: Privatnutzung und Arbeitsweg
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der pauschalen Privatnutzung und den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für Letztere werden zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat angesetzt. Für E-Autos und bestimmte Hybridfahrzeuge gelten stark reduzierte Sätze, was die Elektromobilität steuerlich besonders attraktiv macht.
Vergleich: So unterschiedlich fällt die Steuerlast aus
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich der Fahrzeugtyp bei gleichem Listenpreis auf den monatlich zu versteuernden geldwerten Vorteil auswirkt (Annahme: 20 km Arbeitsweg).
Fahrzeugtyp | Bruttolistenpreis | Pauschale (Privat) | Pauschale (Arbeitsweg) | Monatlicher geldwerter Vorteil |
Benziner/Diesel | 50.000 € | 500 € (1 %) | 300 € (0,03 % x 20 km) | 800 € |
Plug-in-Hybrid | 50.000 € | 250 € (0,5 %) | 150 € (0,015 % x 20 km) | 400 € |
Elektroauto | 50.000 € | 125 € (0,25 %) | 75 € (0,0075 % x 20 km) | 200 € |
Die Alternative: Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?
Statt der pauschalen 1-Prozent-Regelung kann der geldwerte Vorteil auch über ein lückenloses Fahrtenbuch ermittelt werden. Hierbei wird der tatsächliche private Nutzungsanteil anhand der gefahrenen Kilometer exakt berechnet. Diese Methode ist zwar mit hohem Aufwand verbunden, kann sich aber steuerlich lohnen, wenn:
- der Firmenwagen nur sehr selten privat genutzt wird,
- es sich um ein sehr teures Fahrzeug mit hohem Listenpreis handelt,
- das Fahrzeug bereits älter und abgeschrieben ist, aber noch einen hohen Listenpreis hat,
- oder der Arbeitsweg sehr weit ist.
Fazit: Bequemlichkeit gegen steuerliche Optimierung
Die Entscheidung zwischen der 1-Prozent-Regelung und dem Fahrtenbuch ist eine individuelle Abwägung. Die Pauschalversteuerung besticht durch ihre Einfachheit und den geringen administrativen Aufwand. Das Fahrtenbuch hingegen bietet das Potenzial für erhebliche Steuerersparnisse, erfordert aber höchste Disziplin bei der Dokumentation. Der Wechsel zwischen den Methoden ist nur zum Jahreswechsel oder bei einem Fahrzeugwechsel möglich, daher sollte die Entscheidung gut überlegt sein.