Feuerwerk wieder erlaubt
Der Rhein-Neckar-Kreis hat seine Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert. Ab Mittwoch, 10. Dezember 2025, entfällt die bisherige Regelung, nach der das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderer Pyrotechnik in den Sperrzonen I und II untersagt war. Damit ist Feuerwerk im gesamten Kreisgebiet wieder im Rahmen der bundesweit geltenden Vorschriften zulässig. Die aktuellen Anordnungen können auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung eingesehen werden.
Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts und Verbraucherschutz im Landratsamt, erklärt: „Die Entscheidung basiert auf einer stabilen Seuchensituation. Es wurden keine neuen Ausbrüche verzeichnet, und die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der ASP zeigen Wirkung.“ Daher sei eine Lockerung der Schutzbestimmungen verantwortbar. Die Aufhebung des pyrotechnischen Verbots bedeutet insbesondere für den bevorstehenden Jahreswechsel eine spürbare Entlastung für die Bevölkerung.
Trotz der Lockerung bittet das Landratsamt um einen besonnenen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Zum Schutz von Tieren, Umwelt und der allgemeinen Sicherheit sollten Bürgerinnen und Bürger Rücksicht nehmen. Die weiterhin gültigen Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung bleiben unverändert bestehen. Dazu gehört unter anderem die Leinenpflicht für Hunde in geschlossenen Waldgebieten sowie entlang und innerhalb von Weinanbau- und Rebflächen in Sperrzone II, die insbesondere während der Weihnachtszeit beachtet werden sollte.




























