Fördersätze für Wiederaufforstung im Wald steigen – Anträge ab sofort möglich
Das Kreisforstamt teilt mit, dass die Fördersätze für die Wiederaufforstung von Waldflächen gestiegen sind. Waldbesitzende können ab sofort Förderanträge für Aufforstungsmaßnahmen im Frühjahr stellen. Diese Unterstützung richtet sich an diejenigen, die aufgrund von Klimawandelfolgen wie Dürre, Sturm oder Borkenkäferbefall größere Waldflächen aufforsten müssen.
Fördersätze wurden angehoben
Für Waldbesitzende im Kleinprivatwald (bis 20 Hektar) wurde der Fördersatz für jede gepflanzte Baumsetzling von 1,60 Euro auf 2,20 Euro erhöht. Darüber hinaus wird auch die Pauschale für biologisch abbaubare Wuchshüllen verdoppelt – von 1,70 Euro auf 3,40 Euro.
Wichtige Informationen zur Antragstellung
Waldbesitzende sollten ihre Anträge möglichst bald stellen, da der „vorzeitige Maßnahmenbeginn“ vor Beginn der Anpflanzungen genehmigt werden muss. Die Mindestfläche für die Aufforstung beträgt 0,1 Hektar (1.000 m²). Für den Kleinprivatwald gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro für die Fördersumme, die pro Antrag erreicht werden muss.
Zudem müssen bei der Aufforstung bestimmte Vorgaben beachtet werden: Mindestens 40 Prozent der Bäume müssen Laubbäume sein, und nicht mehr als 49 Prozent der gepflanzten Bäume dürfen nicht heimische Arten wie Roteiche oder Douglasie sein.
Unterstützung vom Kreisforstamt
Für Waldbesitzende, die Fragen zu den Förderbedingungen oder zur Auswahl der richtigen Baumarten haben, stehen die zuständigen Forstrevierleitungen sowie Ulrike Riedl vom Kreisforstamt zur Verfügung. Ulrike Riedl kann telefonisch unter 06221/522-7633 oder per E-Mail (u.riedl@rhein-neckar-kreis.de) kontaktiert werden.
Text und Foto: Landratsamt Rhein-Neckar