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Das Virtuelles Bauamt der Stadt Eppingen

15. Oktober 2024 | Das Neueste, Eppingen, Verbraucherinformationen

Pflicht zur Nutzung des Virtuellen Bauamts und Einführung der elektronischen Akte

Seit dem 13. Juni 2024 können Bürger*innen und Architekt*innen Bauanträge bei der Stadt Eppingen über das landesweit einheitliche „Virtuelle Bauamt“ digital einreichen. Bis dato war zusätzlich die bekannte Einreichungsform in gedruckter Weise ebenfalls noch möglich.

Im Zuge der Digitalisierung können Bauanträge ab dem 1. November ausschließlich über das Virtuelle Bauamt eingereicht werden. Die Erfahrungen der ersten Monate sind sehr positiv: Es sind 23 Anträge eingegangen, was rund die Hälfte aller eingereichten Anträge im selben Zeitraum ausmacht. Auch wurden schon erste digitale Baugenehmigungen über das Virtuelle Bauamt zugestellt. Aufgrund der erfolgreichen Anfangsphase hat die Stadt Eppingen entschieden, die Pflicht zur Nutzung des Virtuellen Bauamts um zwei Monate vorzuziehen, sodass ab dem 1.11.2024 Bauanträge nur noch über das Virtuelle Bauamt eingereicht werden dürfen.

Mit diesem Schritt ist die Stadt Eppingen nicht allein. Auch in Städten wie Mannheim und Heidelberg werden nur noch digital eingereichte Bauanträge akzeptiert. Ab spätestens 1.1.2025 ist die digitale Antragseinreichung in ganz Baden-Württemberg verpflichtend. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen der Abteilung Baurecht gerne für Fragen und zur Unterstützung zur Verfügung.

Wichtige Neuerungen im Virtuellen Bauamt: Dokumente müssen ab sofort im Dateiformat PDF/A-1a hochgeladen werden

Das Virtuelle Bauamt wird durch die Länder Baden-Württemberg und Mecklenburg- Vorpommern ständig weiterentwickelt. So wurde nun auch die gesetzliche Anforderung aus der Landesbauordnung umgesetzt, dass Antragsdokumente ab sofort im Format PDF/A-1a hochgeladen werden müssen. Dieses Dateiformat gewährleistet die langfristige Lesbarkeit Seite 2 von 2 und Archivierung der Antragsdokumente. Das ist angesichts der sehr langen Aufbewahrungsfristen von Bauakten entscheidend.

Elektronische Akte und Digitaler Posteingang werden in der Abteilung Baurecht eingeführt

Parallel zur Einführung des Virtuellen Bauamts wurde die Umsetzung der elektronischen Akte und des Digitalen Posteingangs in der der Abteilung Baurecht vorangetrieben. Damit kann die Abteilung Baurecht in Kürze komplett auf eine zeitgemäße, digitale Arbeitsweise umstellen. Digital eingereichte Bauanträge müssen künftig nicht ausgedruckt werden, sondern können medienbruchfrei weiterverarbeitet und bearbeitet werden. So wird Bürokratie abgebaut und die Fachabteilung von administrativen Tätigkeiten entlastet.


Das Virtuelle Bauamt der Stadt Eppingen erreichen Sie unter:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/eppingen/

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Eppingen:
https://www.eppingen.de/stadt/stadtverwaltung/dienststellen/baurecht/

Quelle: Stadt Eppingen

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