In einer bemerkenswerten Entscheidung hat sich die Stadt Sinsheim dazu entschlossen, die Burg Steinsberg, ein Wahrzeichen der Region, nachts nicht mehr anzustrahlen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Tierwelt und folgt den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg.
Das Verbot der nächtlichen Beleuchtung von öffentlichen „Nichtwohngebäuden“ wurde zuvor durch die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ festgelegt. Nach Informationen aus dem Rathaus ist dieses Verbot nun ausgelaufen. Jedoch greifen nun die Regelungen des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg, welches die Beleuchtung öffentlicher Gebäude vom 1. April bis 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis 31. März von 22 bis 6 Uhr ausschließt.
Die Stadt Sinsheim möchte nun im Sinne des Artenschutzes mit gutem Beispiel vorangehen und auf die nächtliche Beleuchtung der Burg Steinsberg verzichten. Dabei wird keine Ausnahmegenehmigung in Anspruch genommen, um das touristische Highlight weiterhin zu illuminieren. Diese Entscheidung verdeutlicht das Engagement der Stadt für den Schutz der heimischen Tierwelt und soll als Vorbild für andere dienen.