Kindern eine Freude machen!
Das Amt für Familie und Soziales führt jedes Jahr eine Weihnachtswunschaktion durch. Hierbei geht es darum den Bruchsaler Kindern bis 15 Jahren, deren Eltern es finanziell nicht so gut geht, mit einem Weihnachtsgeschenk eine kleine Freude zu machen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Familie des Kindes/der Kinder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhält. Dazu muss eine Kopie/Foto des Leistungsbescheids mit abgegeben werden. Sollte dieser nicht beigefügt sein, kann der Wunschzettel nicht berücksichtigt werden. Das gewünschte Geschenk sollte maximal 20 Euro kosten. Jeder Wunsch, der über 20 Euro hinaus geht wird nicht berücksichtigt. Gutscheine sind zu unpersönlich und werden als Wunsch nicht akzeptiert.
Der Wunschzettel kann auf der Homepage der Stadt direkt online ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Bitte geben Sie unbedingt Ihre E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Der Wunschzettel muss bis zum 09. November beim Amt für Familie und Soziales eingegangen sein.
Quelle: Stadt Bruchsal