Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 06. September 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal.de

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt

22. August 2024 | Das Neueste, Gesundheit, Natur und Umwelt

Nachdem am 8. August die Blauzungenkrankheit bei Schafen im Rems-Murr-Kreis ausgebrochen ist, wurde die Tierseuche nun auch in mehreren Tierbeständen im Rhein-Neckar-Kreis amtlich festgestellt.

Blauzungenkrankheit

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb in den betroffenen Betrieben entsprechende Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen angeordnet.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.

Bereits mit dem ersten Ausbruch in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das gesamte Land zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums muss anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus zirkuliert. Erst danach kann Baden-Württemberg wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU stellen.

Viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe sind dringend aufgerufen, empfängliche Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und auch in andere nicht BTV-freie Gebiete ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich ist, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Der Transport muss allerdings 48 Stunden vorher beim Schlachtbetrieb angemeldet werden und von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.

Weitere Informationen und entsprechende Formulare stehen unter www.rhein-neckar-kreis.de/blauzungenkrankheit bereit.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar

Das könnte Sie auch interessieren…

Wie kann Deutschland ZUSAMMENwachsen?

29. Lobbacher Gespräche widmen sich dem Zusammenwachsen von Ost und West Unter dem Titel „ZUSAMMENwachsen – Ost und West im Dialog über eine gemeinsame Zukunft“ finden am Dienstag, 15. September 2026, um 18.30 Uhr die 29. Lobbacher Gespräche in der...

FDP Wiesloch-Südliche Bergstraße: Liberale Runde

Liberale Runde der FDP Wiesloch-Südliche Bergstraße Die FDP Wiesloch-Südliche Bergstraße lädt ihre Mitglieder und Freunde zur nächsten Liberalen Runde ein. Das Treffen findet am Dienstag, 8. September 2026, um 19 Uhr im Palatin-Restaurant, Ringstraße 17–19, in...

Autofahrer versucht, sich Verkehrskontrolle zu entziehen

Mercedes-Fahrer flüchtet vor Verkehrskontrolle und verunglückt schwer Ein 21-jähriger Mercedes-Fahrer hat sich am frühen Dienstagmorgen einer Verkehrskontrolle entziehen wollen und dabei einen schweren Unfall verursacht. Wie die Polizei mitteilt, sollte der Mann gegen...

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Bewegt durchs Leben - Volksbank Kraichgau Stiftung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archiv

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau