Artur Fischer Erfinderpreis 2019:
Interessant für Schulen und private Erfinder
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2019
Alle zwei Jahre wird der Artur Fischer Preis von der Baden-Württemberg Stiftung verliehen. Er ist mit über 36.000 Euro dotiert. Prämiert werden private Erfindungen und – im Rahmen eines Schülerwettbewerbs – die Erfindungen von Schülerinnen und Schülern, Schulklassen oder -gruppen, die besonders innovativ und von großem gesellschaftlichen Nutzen sind.
In der Kategorie der privaten Erfinder können sich grundsätzlich alle Personen bewerben, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Baden-Württemberg haben und nach dem 31.12.2015 ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Beim Schülerwettbewerb sind die Schülerinnen und Schüler aller Schulen in Baden-Württemberg zum Mitmachen eingeladen. Gesucht werden die cleversten Lösungsideen von Problemen oder ungelösten Aufgaben. „Quer denken und gewinnen“ lautet das Motto für die Jugendlichen. Im Erwachsenenwettbewerb ist der „Nutzen für die Allgemeinheit“ ein wichtiges Kriterium bei der Bestimmung der Gewinner durch die hochrangige Jury.
Detaillierte Informationen zur Bewerbung gibt es in der aktuellen Ausschreibung unter www.erfinderpreis-bw.de
Abgabeschluss für die Bewerbung ist der 28. Februar 2019.
Pressemitteilung zugesandt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis