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AKTUELL: Impfungen von Jugendlichen und Kindern im ZIZ jederzeit möglich …

23. Juli 2021 | Allgemeines, Das Neueste, Gesellschaft, Gesundheit, Leitartikel, Media, Metropolregion, Orte, Photo Gallery, Rhein-Neckar-Kreis, Sandhausen, Sport, SV Sandhausen, ~ Umland, ~~ Überregional

Impfungen von Jugendlichen und Kindern im ZIZ jederzeit möglich –  Impfaktion am Rande des ersten Saisonspiels des SV Sandhausen am Sonntag

Nach dem Wegfall von Terminbuchungen für eine Impfung in einem Impfzentrum werden vermehrt Eltern mit ihren Kindern in den Impfzentren des Rhein-Neckar-Kreises vorstellig mit dem Wunsch, dass auch der Sohn oder die Tochter eine Corona-Schutzimpfung erhält. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, stellt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Betreiber von drei Impfzentren klar.

Grundsätzlich hat die EU-Kommission am 31. Mai 2021 die Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer zugelassen. Sie bestätigte mit der Zulassung des Vakzins eine entsprechende Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Kinder und Jugendliche, die unter die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) genannten Bedingungen fallen, können in Baden-Württemberg in den Impfzentren und Arztpraxen geimpft werden. Für Kinder und Jugendliche, die gesund sind und keine Vorerkrankungen haben, ist eine Impfung nach den Empfehlungen der STIKO grundsätzlich ebenfalls möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings immer eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Analyse und ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch. Die endgültige Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall eine Impfung zu empfehlen ist und damit vorgenommen wird, liegt immer beim impfenden Arzt.

Die Impf-Ärzte, etwa in den Impfzentren, sind dabei nicht an Weisungen gebunden, denn sie tragen die medizinische Verantwortung für die Impfung. Die Impfung von gesunden Jugendlichen und Kindern ab 12 Jahren wird von Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg also nicht explizit empfohlen, ist jedoch nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes/Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten in Baden-Württemberg sowohl in den Impfzentren als auch bei den Hausärzten möglich.

Da in den Impfzentren des Rhein-Neckar-Kreises zu unterschiedlichen Zeiten verschiedene Vakzine verimpft werden, empfiehlt es sich, Impfungen von Jugendlichen und Kindern im Zentralen Impfzentrum (ZIZ) in Heidelberg (PHV-Gelände) vornehmen zu lassen. Dort ist der Impfstoff von Biontech täglich von 8 bis 20 Uhr verfügbar.

Impfen und dann Zweitliga-Fußball schauen

Das mobile Impfteam des Rhein-Neckar-Kreises bietet am Sonntag, 25. Juli, von 10 bis circa 14 Uhr im Zusammenhang mit dem ersten Heimspiel des Fußball-Zweitligisten SV Sandhausen (gegen Fortuna Düsseldorf) eine weitere „To-go-Impfaktion“ an. Verimpft wird im Walter-Reinhard-Stadion (Jahnstraße 2, 69207 Sandhausen, schräg gegenüber vom BWT-Stadion am Hardtwald) der Impfstoff von Johnson & Johnson. Das Besondere an diesem ist die Tatsache, dass nur eine einzige Dosis benötigt wird und man somit bereits 14 Tage nach der Impfung einen vollständigen Impfschutz aufweist.

Zusätzlich hat das Impfteam auch Impfdosen von Biontech dabei. Somit sind auch Impfungen für Jugendliche von 16 bis 17 Jahre mit einer formlosen Einverständniserklärung der Eltern, und für Kinder von 12 bis 15 Jahren in Anwesenheit der Eltern – nach Aufklärung gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung – möglich. Die Zweitimpfung mit Biontech erfolgt dann drei bis sechs Wochen nach der Erstimpfung im ZIZ.

Alle an einer Impfung Interessierten müssen ein Ausweisdokument mitbringen (Personalausweis oder Reisepass). Empfohlen wird zudem die Mitnahme der Versichertenkarte und des Impfpasses, sofern vorhanden.

Alle kurzfristigen Impfangebote gibt es auf dieser Übersichtsseite, die ständig aktualisiert wird:
www.rhein-neckar-kreis.de/impfaktionen

Silke Hartmann – Pressesprecherin Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

 

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