Rhein-Neckar-Kreis: Abfallgebühren steigen 2026 und 2027
Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 in Sinsheim einstimmig beschlossen, die Abfallgebühren für die Jahre 2026 und 2027 zu erhöhen. Der Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landkreises, wurde angewiesen, die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die neuen Gebühren verbindlich festzusetzen.
Hintergrund der Anpassung ist die Gebührenkalkulation der AVR für die beiden Jahre. Ohne Erhöhung wäre eine Unterdeckung entstanden, da die Kosten in vielen Bereichen der Abfallwirtschaft weiter gestiegen sind. Gründe hierfür sind unter anderem die allgemeine Inflation, gestiegene Energiepreise, tarifbedingte Personalkostensteigerungen sowie rückläufige Erlöse aus der Verwertung von Wertstoffen. Zusätzlich wirken neue gesetzliche Rahmenbedingungen, wie die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den nationalen Brennstoffemissionshandel seit 2024, auf die Kostenentwicklung ein. Ab 2026 stehen zudem keine Gewinnvorträge aus früheren Jahren mehr zur Abfederung der Gebühren zur Verfügung.
Für Haushalte bedeutet dies moderate Mehrkosten der Abfallgebühren:
Ein Vier-Personen-Haushalt ohne BioEnergieTonne zahlt künftig 34,45 Euro mehr pro Jahr, was 2,87 Euro pro Monat beziehungsweise 0,72 Euro pro Person entspricht. Mit BioEnergieTonne steigen die jährlichen Kosten um 32,25 Euro, also 2,70 Euro pro Monat beziehungsweise 0,67 Euro pro Person.
Die Erhöhung der Abfallgebühren betrifft sämtliche Gebührenbereiche der Abfallwirtschaft, darunter die Personengrundgebühr, die Behältergebühren und die Leistungsgebühren. Auch die Gebühren für Anlieferungen an den Deponien werden geringfügig angepasst, liegen aber weiterhin auf einem Niveau, das im Landesvergleich üblich ist. Die Kreisverwaltung betont, dass die Anpassung notwendig ist, um die nachhaltige Entsorgung und die Versorgungssicherheit im Rhein-Neckar-Kreis zu gewährleisten.



























