Im Zuge einer abendlichen gemeinsamen Befahrung wurden am 02.09.2026 in Büchenau beengte Bereiche, in denen die Feuerwehr mitunter durch parkende Fahrzeuge behindert wird, befahren.
An der Befahrung mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Büchenau nahmen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die Ortsvorsteherin sowie Mitarbeitende der Straßenverkehrsbehörde und des Gemeindevollzugsdienstes teil.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge wurden sanktioniert.
Das Ordnungsamt weist daher erneut darauf hin, dass etwaige Verzögerungen oder Behinderungen durch unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge im Ernstfall Menschenleben kosten können. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist auf der Fahrbahn eine Mindestbreite von 3,05 m freizuhalten. Ist die Durchfahrt enger, gilt ein gesetzliches Haltverbot. Ebenfalls problematisch und immer wieder beschwerdeträchtig ist das Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen, das nach der StVO grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allenfalls geduldet werden kann das Gehwegparken, sofern mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 m verbleibt.
In einigen Straßen sind vermehrte Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst vorgesehen. In einem Straßenabschnitt ist bereits ein Parkierungskonzept geplant und verkehrsrechtlich angeordnet worden. Die nächste gemeinsame Befahrung von Feuerwehr und Ordnungsamt wird in Heidelsheim stattfinden.
Quelle: Stadt Bruchsal




























