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Afrikanische Schweinepest breitet sich weiter aus

16. April 2025 | Das Neueste, Leitartikel, Natur und Umwelt

Rhein-Neckar-Kreis reagiert mit neuen Maßnahmen

Im Rhein-Neckar-Kreis schreitet die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter voran. Weitere infizierte Wildschweine wurden in der Stadt Mannheim sowie im angrenzenden Kreis Bergstraße in Hessen festgestellt. Die Kreisverwaltung hat deshalb zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus eingeleitet.

Zaunbau im Norden des Landkreises wird ausgeweitet

Derzeit wird ein fester Wildschutzzaun ab Hemsbach entlang des Mühlwegs gebaut. Dieser soll an der Balzenbacher Straße mit dem hessischen Zaun verbunden werden, um ein weiteres geschlossenes Areal zu schaffen. In diesem Gebiet ist eine verstärkte Bejagung vorgesehen, um die Wildschweinbestände nachhaltig zu senken. Zudem ersetzt der Kreis den bisherigen Elektrozaun an der B 38/K 4229 bei Weinheim-Sulzbach durch einen stabileren Festzaun.

Neue Viehgitter im Einsatz

Im Rahmen der Schutzmaßnahmen wurden auch erste Viehgitter installiert. Diese ermöglichen Fahrzeugen eine Durchfahrt ohne Halt, stellen aber für Wildtiere ein schwer zu überwindendes Hindernis dar. Sie ersetzen somit das Öffnen und Schließen von Toren. Die Gitter befinden sich aktuell bei Hemsbach nördlich der L 3310 und an der A 5 im Bereich der Weschnitz-Unterführungen.

Kerngebiet aufgehoben – Sperrzonen bleiben bestehen

Während die Sperrzonen im Rhein-Neckar-Kreis weiterhin Bestand haben, wurde das sogenannte Kerngebiet westlich der A 5 bei Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach aufgehoben. Damit entfällt in diesem Bereich auch das Jagdverbot, um den Wildschweinbestand wirksam zu verringern. Die übrigen Sperrzonen bleiben bestehen.

Erleichterungen für Hundehalter und Landwirte

Die Vorgaben zur Leinenpflicht für Hunde wurden angepasst: In Sperrzone II besteht diese künftig nur noch in Waldgebieten und Weinbergen. Landwirtschaftliche Erntemaßnahmen unterliegen nicht mehr der Genehmigungspflicht, sondern müssen lediglich angezeigt werden. Die geänderten Regelungen treten am 17. April in Kraft und sind online unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung einsehbar.

Weitere Informationen

Aktuelle Hinweise und alle Maßnahmen zur Afrikanischen Schweinepest stellt der Rhein-Neckar-Kreis auf der Sonderseite www.rhein-neckar-kreis.de/asp bereit.

Text und Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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