Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 09. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt

22. August 2024 | Das Neueste, Gesundheit, Natur und Umwelt

Nachdem am 8. August die Blauzungenkrankheit bei Schafen im Rems-Murr-Kreis ausgebrochen ist, wurde die Tierseuche nun auch in mehreren Tierbeständen im Rhein-Neckar-Kreis amtlich festgestellt.

Blauzungenkrankheit

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb in den betroffenen Betrieben entsprechende Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen angeordnet.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.

Bereits mit dem ersten Ausbruch in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das gesamte Land zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums muss anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus zirkuliert. Erst danach kann Baden-Württemberg wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU stellen.

Viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe sind dringend aufgerufen, empfängliche Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und auch in andere nicht BTV-freie Gebiete ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich ist, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Der Transport muss allerdings 48 Stunden vorher beim Schlachtbetrieb angemeldet werden und von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.

Weitere Informationen und entsprechende Formulare stehen unter www.rhein-neckar-kreis.de/blauzungenkrankheit bereit.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar

Das könnte Sie auch interessieren…

Weihnachtswünsche für die Tiere im Zoo Heidelberg

Zoo stellt beliebte Wunschliste online Alle Jahre wieder: In den vergangenen Wochen haben die Tierpfleger im Zoo Heidelberg fleißig Wünsche gesammelt, die nun auf der beliebten Online-Wunschliste des Zoos gelandet sind. Wer den Zootieren zu Weihnachten einen kleinen...

Dielheim: Verkehrsunfall mit drei Fahrzeugen – eine Person verletzt

Am Donnerstagmorgen ereignete sich auf der A 6 bei Dielheim ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen, bei dem eine Person leichte Verletzungen erlitt. Ein 68-jähriger Mann war kurz vor 7 Uhr mit seinem Citroen Kleinbus auf dem linken Fahrstreifen der A 6 in...

„Demokratie lebt von einem hoffnungssturen Einsatz für Menschlichkeit“

Landesbischöfin Heike Springhart fordert Mut zum Kompromiss „Gute Politik und die demokratische Kultur lebt von einem klaren Blick und dem hoffnungssturen Einsatz für Menschlichkeit“, sagt Heike Springhart nach dem Bruch der Ampelkoalition am Mittwochabend in Berlin....

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau