Beschwerden über schnelle Radfahrende auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
Mit steigenden Temperaturen gingen beim Ordnungsamt zunehmend Beschwerden über Radfahrende ein, die auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder in der Fußgängerzone zu schnell unterwegs seien und hiermit den Fußgängerverkehr behindern oder gar gefährden würden.
Dies zum Anlass nehmend, möchte die Straßenverkehrsbehörde allen „Radlern“ in Erinnerung rufen, dass auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ das Radfahren zwar erlaubt, aber nicht vorgeschrieben ist. Wenn man sich für den freigegebenen Gehweg entscheidet, darf man diesen maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Dies gilt auch für freigegebene Fußgängerzonen. „Durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ sind Radfahrende als Gast auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone zwar zugelassen; der Fußverkehr hat jedoch Vorrang und darf nicht behindert werden“, erläutert Nina Schüßler, zuständige Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes.
Beschwerden von Anwohnenden der Wiesen- und Bergstraße
Insbesondere von Anwohnenden der Wiesen- und Bergstraße haben sich zuletzt Beschwerden bezüglich „rasender Radler“ entlang des auch für den Radverkehr freigegebenen Gehwegs entlang des Saalbachs gehäuft. Hier teilen sich Fußgänger und Radfahrende den begrenzten Raum entlang des Saalbachs. Als besonders gefahrenträchtig wurde dem Ordnungsamt das Zusammentreffen von zu schnellen E-Bikern und Gassigängern mit an der Leine geführten Hunden geschildert. Kollisionen seien des Öfteren nur mit einem schnellen Sprung zur Seite der Fußgängerinnen und Fußgänger zu verhindern gewesen.
Appell an alle Verkehrsteilnehmenden
Die Straßenverkehrsbehörde appelliert daher gleichermaßen an Fußgänger- und Radverkehr mit einer in der Straßenverkehrs-Ordnung verankerten Grundregel: Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Text: Stadt Bruchsal
Foto: Ordnungsamt Bruchsal