Nach Details zur Flucht eines Mannheimer JVA-Gefangenen in Ludwigshafen
Stuttgart/Ludwigshafen/Bruchsal. Zu den aktuellen Polizei- und Medienberichten über die geglückte Flucht eines Mannheimer JVA-Gefangenen (Justizvollzugsanstalt Mannheim/Baden-Württemberg) und einen neuen Erlass des baden-württembergischen Justizministeriums für bewachte Ausführungen von Gefangenen sagte der nordbadische FDP-Landtagsabgeordnete Christian Jung (Landkreis Karlsruhe) am 17. Dezember 2023:
„Der neue Justiz-Erlass für bewachte Ausführungen in Baden-Württemberg ist sinnvoll. Landes-Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat nach dem entstandenen Druck richtig gehandelt. Die Forderungen der FDP für eine Reform der Ausführungspraxis wurden nach der zweiten Flucht zum Teil gleich per Erlass umgesetzt. Es ist sehr positiv, dass mittlerweile auch auf meine Hinweise und Forderungen hin alles dafür getan wird, dass es nicht zu einer dritten Flucht kommt. Dies konnten Bürger bereits am Freitag in Bruchsal bemerken, wo beispielsweise die Sicherungsmaßnahmen bei einem Arztbesuch eines Gefangenen der angespannten Lage angepasst waren.
Trotzdem sind die Menschen nicht nur im Landkreis Karlsruhe und darüber hinaus zurecht über die geglückten Fluchten beunruhigt, da zum Beispiel in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal im Herbst 2023 312 Gefangene einsaßen und 52 von ihnen laut Justizministerium regelmäßig Ausführungen bekommen. Von diesen sind 27 wegen Mordes und sechs Gefangene wegen Totschlags verurteilt.
Weiter stellt sich aber die Frage, ob man als Gefangener bisher aus baden-württembergischen Gefängnissen heraus bequem eine Flucht organisieren und in Ruhe strategische Vorbereitungen durchführen konnte. Möglichen Sicherheitslecks hat das Justizministerium nun nach den besorgniserregenden Details der zweiten geglückten Flucht eines JVA-Gefangenen innerhalb von wenigen Wochen – diesmal am vergangenen Donnerstag in Ludwigshafen – mit dem neuen Justiz-Erlass einen Riegel vorgeschoben, da Ausführungsdetails bisher in der alleinigen Entscheidung der Justizvollzugsanstalten waren. Es gilt infolgedessen, Absprachen aus den JVAs für weiteren Fluchten kommunikativ zu unterbinden. Nun ist zu hoffen, dass die zwei flüchtigen Gefangenen so rasch wie möglich gefasst werden und bis dahin nichts passiert.“
Quelle: Annette Wenk-Grimm