Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde am 02.02.2023 durch das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 52- Jahre alten Mann erlassen. Der Täter steht im dringenden Verdacht, einen schweren Wohnungseinbruchdiebstahl in Walldorf begangen zu haben.
Am 01.02.2023 gegen 09.10 Uhr soll sich der Verdächtige zu einem freistehenden Einfamilienhaus in Walldorf begeben haben, dessen Bewohner zu diesem Zeitpunkt abwesend waren. Nachdem der Mann sich Zutritt zu dem Wohnhaus verschafft hatte, indem er die Terrassentür gewaltsam aufbrach, durchsuchte er die Räumlichkeiten und entwendete Wertgegenstände im Gesamtwert mindestens eines vierstelligen Eurobetrages sowie einen dreistelligen Bargeldbetrag.
Durch die vorhandene Online-Kameraüberwachung gewarnt, konnte eine Bewohnerin umgehend die Verständigung der Polizei veranlassen. Diese konnte den Verdächtigen noch auf frischer Tat antreffen und auf der Flucht im nahen Umfeld festnehmen.
Der Tatverdächtige wurde am 02.02.2023 beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, wo die zuständige Ermittlungsrichterin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Mann erließ, ihm jenen eröffnete und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Mannheim dauern weiter an.