Jagdscheinverlängerungen rechtzeig vor Beginn des neuen Jagdjahrs beantragen – Antragstellung in diesem Jahr Corona-bedingt nur auf dem Postweg
In wenigen Wochen, nämlich am 1. April, beginnt das neue Jagdjahr. Jägerinnen und Jäger sollten rechtzeitig vor dessen Beginn die Gültigkeitsdauer ihres Jagdscheines prüfen, empfiehlt das Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Bereits seit 1. Januar können Jagdscheine bei der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung eingereicht werden.
Darüber hinaus gilt der gültige Jagdschein auch als Nachweis für das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition gemäß Paragraph 13 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG). Ist der Jagdschein abgelaufen und wurde seine Erneuerung nicht rechtzeitig, also vor Beginn des neuen Jagdjahres, beantragt, muss die zuständige Waffenbehörde zur Legitimation des Waffen- und Munitionsbesitzes das Vorliegen des Bedürfnisses überprüfen. Auch die Jagdpachtfähigkeit ist nur mit einem gültigen Jagdschein gegeben. Deshalb ist insbesondere für Jagdpächterinnen und Jagdpächter eine rechtzeitige Verlängerung unbedingt erforderlich.
Für die Verlängerung wird ein Antrag, der Jagdschein, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und eine gültige Versicherungsbestätigung (keine Beitragsrechnung) über den beantragten Verlängerungszeitraum (ein oder drei Jahre) benötigt. Das Antragsformular finden Antragstellende unter www.rhein-neckar-kreis.de – Ordnungsamt – Waffen- und Jagdrecht. Falls ein Verlängerungseintrag nicht mehr möglich ist, ist zusätzlich auch ein Lichtbild vorzulegen, damit ein neuer Jagdschein ausgestellt werden kann.
Antragstellende sollten beachten, dass Corona-bedingt in diesem Jahr eine Jagdscheinverlängerung nicht durch persönliche Vorsprache bzw. Vorlage möglich ist. Die erforderlichen Unterlagen können per Post zugeschickt oder am Haupthaus des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38 – 40, 69115 Heidelberg in den Briefkasten eingeworfen werden. Nach erfolgter Verlängerung erhalten Antragstellende ihren Jagdschein mit dem dazugehörigen Gebührenbescheid umgehend per Post zurück.
Silke Hartmann Pressesprecherin Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis