Bleiben Sie informiert  /  Montag, 20. April 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Jetzt auch Schnellverfahren in Mannheim zu Protest bei „Montagsspaziergängen“ …

28. Dezember 2021 | #Polizei, Blaulicht, Das Neueste, Leitartikel, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Mannheim: Zwei Teilnehmer einer verbotenen Versammlung wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte u.a. im Rahmen des beschleunigten Verfahrens verurteilt

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden durch das Amtsgericht Mannheim ein 50-jähriger und ein 57-jähriger Mann wegen des Verdachts des tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte im Rahmen des sogenannten beschleunigten Verfahrens zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro verurteilt.

Beide stehen im Verdacht, am Abend des 27.12.2021 an den sogenannten Montagsspaziergängen, die den gemeinschaftlichen Protest gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Gegenstand hatten, teilgenommen und Widerstandshandlungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten begangen zu haben.

Die Polizei hielt mehrere nicht genehmigte Aufzüge in der Mannheimer Innenstadt an und wies die Teilnehmer auf die gültige Rechtslage hin. Während dieser Maßnahmen kam es in den Quadraten zu Widerstandshandlungen durch die beiden Beschuldigten gegenüber den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, indem sie versuchten, gewaltsam die polizeiliche Absperrung zu durchbrechen.

Beide Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim einem beschleunigten Verfahren zugeführt. Im Rahmen der Hauptverhandlung am Nachmittag des 28.12.2021 vor dem Amtsgericht Mannheim wurde der 57-Jährige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2100,- Euro, der 50-Jährige wegen tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600,- Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim

Das könnte Sie auch interessieren…

Einweihung der Trauerbank

Neue Trauerbank auf dem Hauptfriedhof Wiesloch: Ort der Begegnung und des Zuhörens Auf dem Hauptfriedhof in Wiesloch ist ein besonderer Ort für Trauernde entstanden: Eine neu eingerichtete Trauerbank mit mehreren Sitzmöglichkeiten im Bereich des Birkenhains lädt dazu...

2:1-Sieg gegen den BVB

TSG meldet sich zurück: 2:1-Sieg gegen den BVB Am 30. Spieltag der Saison 2025/26 hat die TSG Hoffenheim einen wichtigen Erfolg gegen Borussia Dortmund gefeiert. Nach einer turbulenten Schlussphase gelang ein 2:1 (1:0)-Erfolg in der PreZero Arena. Andrej Kramarić...

Gala-Ball – Der Vorverkauf startet

Gala-Ball am 10.10.26: Der Vorverkauf startet Am 10. Oktober 2026 heißt es um 20 Uhr im Palatin Wiesloch wieder „Die Tanzfläche ist eröffnet.“ Der Vorverkauf startet am 30. April 2026 um 10.00 Uhr. Wer sich gute Plätze sichern möchte, kann die Eintrittskarten bequem...

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archiv

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau