Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 06. Juni 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Land nimmt Klarstellung in Begründung zur Corona-Verordnung auf …

5. Dezember 2021 | Allgemeines, Gesellschaft, Gesundheit, Leitartikel, Metropolregion, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Land nimmt Klarstellung in Begründung zur Corona-Verordnung auf – Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus 

 Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit“

Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

 

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Eppingen wählt neuen Jugendgemeinderat

Eppingen wählt neuen Jugendgemeinderat Eppingen. In der Stadt Eppingen wird im Oktober 2026 ein neuer Jugendgemeinderat gewählt. Vom 12. bis 15. Oktober können Jugendliche und junge Erwachsene ihre Vertreterinnen und Vertreter für die kommenden zwei Jahre bestimmen....

Öffentliche Burgführung

Öffentliche Burgführung auf der Burg Steinsberg Eine spannende und interessante Zeitreise ins Mittelalter erwartet Besucherinnen und Besucher am Sonntag, 14. Juni 2026, bei einer öffentlichen Burgführung auf der Burg Steinsberg. Beginn ist um 14 Uhr. Geleitet wird die...

Märchenadaption von Sergej Gößner

„Rotkäppchen und Herr Wolff“ auf der Freilichtbühne in Sinsheim von Sergej Gößner Die Badische Landesbühne bringt mit „Rotkäppchen und Herr Wolff“ eine moderne und humorvolle Neuinterpretation des bekannten Märchens auf die Freilichtbühne im Buchenauerhof in Sinsheim....

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archiv

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau