Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 20. Juli 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal.de

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Wichtige Informationen zur Verschärfung der Corona-Verordnung …

3. Dezember 2021 | Allgemeines, Gesellschaft, Gesundheit, Gewerbe, Kraichgau, Leitartikel, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Geboosterte müssen sich bei 2G-Plus nicht testen / Ordnungsbehörden kontrollieren mit Augenmaß

Amtschef Prof. Uwe Lahl: „Wir berücksichtigen den hohen Schutz nach drei Impfungen und die Herausforderung für Veranstalter und Gastronomen, dass die Verordnung so kurzfristig kommt“

Mit der neuen Corona-Verordnung, die morgigen Samstag (4. Dezember) in Kraft treten soll, entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl, am Freitag (3. Dezember) mit:
„Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Zudem hat der Amtschef in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche kulant umzugehen, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren. „Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen. Deshalb sollten die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber klar ist: Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert.“

Die neuen Regeln betreffen insbesondere zwei Bereiche:

  • Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 % der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Damit finden im Fußball faktisch Geisterspiele statt.
  • Für die Gastronomie gilt ab Samstag generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Darüber hinaus werden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Verschärfung Zutrittsregelung bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (2G plus),
  • Verschärfung Zutrittsregelung beim Einzelhandel (2G, Ausnahme Grundversorgung),
  • Schließung von Weihnachtsmärkten,
  • Schließung von Diskotheken und Clubs,
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik im Vorfeld von Silvester

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
– Pressestelle –

Das könnte Sie auch interessieren…

Ferienaktion der AVR in der „zweiten sahne“

Kinder entdecken Recycling beim Papierschöpfen Am Donnerstag, 14. August 2025, veranstaltet das Team der AVR Abfallberatung eine kreative Mitmachaktion für Kinder im Alter von 8 bis 11 Jahren. Von 13:00 bis 15:00 Uhr dreht sich in der „zweiten sahne“ – dem...

Politik hautnah: Schülerrat der Elsenztalschule trifft Schütte im Landtag

Politik erleben im baden-württembergischen Landtag Die 19 Mitglieder der Schülermitverantwortung (SMV) der Elsenztalschule aus Bammental besuchten kürzlich den Landtag von Baden-Württemberg. Begleitet wurden sie von den Lehrkräften C. Pekcan und L. Polte. Im...

Firmenwagen versteuern: Ein Leitfaden zur 1-Prozent-Regelung

Ein Firmenwagen ist für viele Angestellte ein attraktiver Gehaltsbestandteil und für Selbstständige ein wichtiges Betriebsmittel. Wird das Fahrzeug jedoch auch privat genutzt, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Die korrekte...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive