Ausbau Leimbach-Oberlauf Maßnahme 3.3 – Hochwasserschutz am Leimbach in Wiesloch wird hergestellt –Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig
Die geplante Hochwasserschutzmaßnahme am Leimbach-Oberlauf kann umgesetzt werden. Der am 19. Januar 2021 durch die Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Rhein-Neckar, erlassene Planfeststellungsbeschluss zu der Maßnahme 3.3 ist nun bestandskräftig und wird von dem Vorhabenträger, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe, umgesetzt werden. Damit wird ein weiterer Teilabschnitt der Hochwasserschutzkonzeption Leimbach-Hardtbach, bestehend aus insgesamt fünf Maßnahmen, gebaut werden. Die Maßnahme betrifft einen 1,4 Kilometer langen Abschnitt des Leimbachs im Stadtgebiet von Wiesloch zwischen der Einmündung des Waldangelbachs im Bereich des ehemaligen Postmühlenwehrs und der Brücke „In den Weinäckern“.
Das Regierungspräsidium wird nun mit der Ausführungsplanung und der Bauvorbereitung der Maßnahme 3.3 beginnen. Der Bau selbst ist ab 2022 vorgesehen. Über mögliche Beeinträchtigungen während der Bauzeit wird das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig informieren.
Weitere Informationen zum Projekt „Ausbau Leimbach-Oberlauf“ sind auf der Projektseite unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref531/leimbach-hardtbach/ zu finden.
Informationen zum aktuell planfestgestellten Vorhaben finden sich bei der Maßnahme 3 unter dem Abschnitt zur Maßnahme 3.3. Hier sind auch das aktuelle Faltblatt sowie „Häufig gestellte Fragen“ eingestellt.
Hintergrund zur Maßnahme 3.3:
Mit dem Ausbau dieses Teilabschnitts wird ein 100-jährlicher Hochwasserschutz am Leimbach für die Stadt Wiesloch zwischen der Mündung des Waldangelbachs und der Brücke „In den Weinäckern“ hergestellt. Die Hochwasserschutzdämme werden saniert und in einigen Bereichen durch Hochwasserschutzmauern ergänzt. Nördlich der Walldorfer Straße wird der Damm rückverlegt. Dem Leimbach wird hier mehr Raum zur Entwicklung eines naturnahen Gewässers und zur weiteren ökologischen Aufwertung des Leimbachs und seines direkten Vorlandes gegeben. Ebenfalls wird die Durchwanderbarkeit für Fische und andere Kleinstlebewesen durch eine Umgestaltung des Pegels und der Anlage einer Sohlgleite wiederhergestellt sowie die Gewässerstruktur im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgewertet. Durch den Ausbau soll zudem die Unterhaltung des Leimbachs und der Hochwasserschutzdämme wesentlich erleichtert und der Leimbach im Stadtbild für die Bevölkerung insgesamt wieder attraktiver und erlebbarer werden. Hierzu wird bereichsweise die Zugänglichkeit zum Gewässer hergestellt.
Das Vorhaben steht dabei im Kontext weiterer Maßnahmen am Leimbach und Hardtbach, die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geplant und zum Teil bereits umgesetzt wurden.
Ziel der Leimbach-Hardtbach-Projekte ist es, den Hochwasserschutz am Leimbach zwischen Wiesloch und Oftersheim erheblich zu verbessern und gleichbedeutend die Gewässerökologie am Leimbach im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) deutlich aufzuwerten. Die Projekte werden in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern, den betroffenen Kommunen und kommunalen Zweckverbänden, geplant.
Am Leimbach-Oberlauf wurde zuletzt die Maßnahme 3.2 im Bereich der Brücke „In den Weinäckern“ bis „Adelsförsterpfad“ (ehemalige Hubbrücke) im Jahr 2016 umgesetzt. Nun folgt der östlich daran angrenzende Abschnitt (M 3.3).
Eine weitere Maßnahme (M 3.1) nördlich von M 3.2 bis zum Hochwasserrückhaltebecken Nußloch befindet sich derzeit noch im Planfeststellungsverfahren.
Zugesandt vom Regierungspräsidium Karlsruhe