Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 22. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Vorabinformation des Gesundheitsministeriums – Ab kommenden Montag gelten verschärfte „Notbremse“ Regeln …

16. April 2021 | Allgemeines, Gesellschaft, Gesundheit, Leitartikel, Orte, Politik, ~ Umland, ~~ Überregional

Vom kommenden Montag an gelten verschärfte Regeln der Notbremse in Baden-Württemberg

Neue Corona-Verordnung soll am Wochenende verkündet werden – Schulen und Kitas bleiben ab 200er – Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen


Vom kommenden Montag (19. April) an wird Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundesregierung mit der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes umsetzen. Die Verordnung befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll aller Voraussicht nach an diesem Samstag notverkündet werden.


Folgende Regeln sollen ab Montag vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts in Baden-Württemberg gelten:

Die Notbremse (ab einer Inzidenz von 100) enthält folgende Regelungen:

  1. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch zulässig, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
  2. Der Betrieb von Wettannahmestellen, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr bleibt insgesamt untersagt.
  3. Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs des Spitzen- und Profisports.
  4. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sind mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege) geschlossen. Auch Sonnenstudios sind zu schließen.
  5. Für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest erforderlich.
  6. Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
  7. Ladengeschäfte dürfen keine Abholangebote mehr anbieten. Es sind nur noch Lieferdienste zulässig.
  8. Soweit Ladengeschäfte der Grundversorgung, also insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, geöffnet bleiben, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).
  9. Baumärkte sind geschlossen.
  10. Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
  11. Kindertagesstätten und Schulen sind ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen für den Präsenzbetrieb geschlossen. Ausnahmen sind insbesondere für Abschlussklassen vorgesehen.

Dies ist eine Vorabinformation – ohne Gewähr – die Sie bereits jetzt auf die kommenden Maßnahmen hinweisen!

Claudia Krüger  Pressesprecherin
Stellvertretende Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Das könnte Sie auch interessieren…

Evangelische Landeskirche in Baden vergibt 395.000 Euro Fördermittel an vier Großprojekte

Erster Innovations-Pitch in Karlsruhe Die ersten Großprojekte, die von den neuen Innovationsmitteln der Evangelischen Landeskirche in Baden profitieren, stehen fest. In einem Innovations-Pitch in Karlsruhe haben am Samstag vier von fünf Teams die Jury mit ihren Ideen...

„Wirklich teilhaben?!“ – Aktionstag für alle mit und ohne Behinderung

Am Donnerstag, 5. Dezember, von 14 bis 16.30 Uhr im Rathaus Ilvesheim Unter dem Motto „Wirklich teilhaben?!“ sind alle Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 5. Dezember, im Rathaus Ilvesheim herzlich eingeladen, sich für eine inklusive Gesellschaft stark zu machen....

Verkehrsunfall auf der L550 zwischen den Ortschaften Hilsbach und Weiler

Am heutigen Abend (21.11), gegen 19:00 Uhr ereignete sich im Bereich des Ortseinganges Hilsbach ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, auf der L550 (Marktstraße). Ein 35-jähriger Dacia-Fahrer, welcher zuvor aus Richtung Weiler kam, geriet aus bislang noch unbekannten...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau