Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 06. August 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal.de

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Corona-Verordnung Absonderung – einheitliche Quarantäne und Isolationsregeln festgelegt

10. Dezember 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Gesundheit, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Corona-Verordnung Absonderung – einheitliche Quarantäne und Isolationsregeln festgelegt

Seit Anfang Dezember sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich geregelt. Diese legt die Corona-Verordnung Absonderung vom 1. Dezember 2020 fest. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv Getestete und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne beträgt generell zehn Tage. „Der Beginn der Quarantäne ist bei Haushaltskontakten der Beginn der Symptome des Indexpatienten bzw. das Datum der positiven Testung dieser Person. Bei allen anderen Kontaktpersonen das Datum des letzten Kontakts“, sagt die Leiterin des Ermittlungsteams im für die Stadt Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis zuständigen Gesundheitsamt, Dr. Anne Kühn. Zusätzlich wurde die sogenannte Cluster-Quarantäne Schüler eingeführt. In dieses Cluster Schüler fallen nur Schülerinnen und Schüler, die sich bei anderen Schülerinnen und Schülern im Klassen- oder Kursverband angesteckt haben, also keine Lehrkräfte, Kindergartenkinder oder auch keine Schülerinnen und Schüler, die privat untereinander Kontakt hatten. Die Einstufung übernimmt das Gesundheitsamt. Hier kann eine Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen Test – als Nachweis gilt ein Antigen- oder PCR-Test, der frühestens an Tag fünf nach letztem Kontakt durchgeführt wird, beantragt werden. Die durchführende Stelle muss an den Getesteten eine Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses übergeben, die dieser mit dem Antrag auf Verkürzung beim zuständigen Gesundheitsamt einreicht.

„Die Testung der Kontaktpersonen – optimal an Tag fünf bis sieben – ist eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, der wir im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg folgen“, erläutert Dr. Anne Kühn und sagt weiter: „Dies gilt für alle Kontaktpersonen der Kategorie I, nicht nur für Kinder, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.“ Dr. Kühn weißt noch einmal darauf hin, dass „zu Hause bleiben Menschenleben retten kann.“

Die Corona-Verordnung Absonderung kann unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus nachgelesen werden.

Silke Hartmann
Pressesprecherin

Das könnte Sie auch interessieren…

Dielheimer Freie Demokraten sind stark vertreten

FDP Wiesloch-Südliche Bergstraße wählte neuen Vorstand Seit den Kommunalwahlen ist die FDP Wiesloch-Südliche Bergstraße nicht nur in den Gemeinderäten von Wiesloch, Rauenberg und Malsch vertreten, sondern mit Alexander Schneider zusätzlich in Dielheim. Als großen...

Nahrungsergänzungsmittel im Großhandel kaufen – Olivit.de als starker Partner für den B2B-Markt

Die Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsergänzungsmitteln wächst stetig – sowohl im stationären Einzelhandel als auch im Onlinehandel. Verbraucher legen immer mehr Wert auf Gesundheit, Prävention und natürliche Unterstützung ihres Wohlbefindens. Für Händler,...

Neue Geotafeln am Hopfenberg bieten Blick in die Erdgeschichte

Offizielle Vorstellung am Hopfenberg in Pfinztal Im Rahmen einer kleinen Begehung wurden zwei neue Geotafeln am Hopfenberg in Pfinztal offiziell vorgestellt. Bürgermeisterin Nicola Bodner und Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderats nahmen gemeinsam mit dem Bau-...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive