Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 11. September 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal.de

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Corona-Verordnung Absonderung – einheitliche Quarantäne und Isolationsregeln festgelegt

10. Dezember 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Gesundheit, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Corona-Verordnung Absonderung – einheitliche Quarantäne und Isolationsregeln festgelegt

Seit Anfang Dezember sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich geregelt. Diese legt die Corona-Verordnung Absonderung vom 1. Dezember 2020 fest. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv Getestete und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne beträgt generell zehn Tage. „Der Beginn der Quarantäne ist bei Haushaltskontakten der Beginn der Symptome des Indexpatienten bzw. das Datum der positiven Testung dieser Person. Bei allen anderen Kontaktpersonen das Datum des letzten Kontakts“, sagt die Leiterin des Ermittlungsteams im für die Stadt Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis zuständigen Gesundheitsamt, Dr. Anne Kühn. Zusätzlich wurde die sogenannte Cluster-Quarantäne Schüler eingeführt. In dieses Cluster Schüler fallen nur Schülerinnen und Schüler, die sich bei anderen Schülerinnen und Schülern im Klassen- oder Kursverband angesteckt haben, also keine Lehrkräfte, Kindergartenkinder oder auch keine Schülerinnen und Schüler, die privat untereinander Kontakt hatten. Die Einstufung übernimmt das Gesundheitsamt. Hier kann eine Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen Test – als Nachweis gilt ein Antigen- oder PCR-Test, der frühestens an Tag fünf nach letztem Kontakt durchgeführt wird, beantragt werden. Die durchführende Stelle muss an den Getesteten eine Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses übergeben, die dieser mit dem Antrag auf Verkürzung beim zuständigen Gesundheitsamt einreicht.

„Die Testung der Kontaktpersonen – optimal an Tag fünf bis sieben – ist eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, der wir im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg folgen“, erläutert Dr. Anne Kühn und sagt weiter: „Dies gilt für alle Kontaktpersonen der Kategorie I, nicht nur für Kinder, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.“ Dr. Kühn weißt noch einmal darauf hin, dass „zu Hause bleiben Menschenleben retten kann.“

Die Corona-Verordnung Absonderung kann unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus nachgelesen werden.

Silke Hartmann
Pressesprecherin

Das könnte Sie auch interessieren…

Jazz in der Altstadt 2026

Was als besonderes Kulturangebot begann, hat sich zu einem geschätzten Treffpunkt für Musikinteressierte und Kulturbegeisterte aus der Region entwickelt: am 17. Oktober 2026 findet die 25. Auflage von „Jazz in der Altstadt“ statt. Auch zum 25. Jubiläum greift das...

Baby- und Kleinkindschwimmen in den Eppinger Bädern

Wassergewöhnung für Kinder ab 1 Jahr Gemeinsam mit einem Elternteil lernen Kinder ab 1 Jahr bei diesem Kurs das Element Wasser kennen. Bei einer angenehmen Wassertemperatur von 29 Grad wird spielerisch die Motorik gefördert, Vertrauen und Bindung gestärkt. Durch...

Neuenstadter Kirchweih 2026 findet vom 12. bis 13. September statt

Ausflugstipps für die Region Kraichgau und umliegende Gegenden gibt es in der Tat zahlreich, doch speziell im September lohnt es sich mit dem Gedanken zu spielen, die Kirchweih in Neuenstadt zu besuchen. Wir schauen uns die Highlights dieser Veranstaltung an und...

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Bewegt durchs Leben - Volksbank Kraichgau Stiftung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archiv

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau