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Empfehlungen des Landratsamts an seine 54 Kommunen in Form einer Musterallgemeinverfügung …

25. Oktober 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Leitartikel, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Wegen Überschreitens des Inzidenzwertes von 50 im Rhein-Neckar-Kreis: Empfehlungen des Landratsamts an seine 54 Kommunen in Form einer Musterallgemeinverfügung

In den vergangenen Tagen ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg schnell angestiegen. Im Landkreis wurde der kritische Inzidenzwert von 50 erstmals am Samstag, 24. Oktober, überschritten (55,1). Aktuell liegt er (Stand: 25. Oktober 2020) bei 60,2 im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg bei 74,3 (Stadt- und Landkreis zusammen 63,4). Die Sieben-Tage- Inzidenz setzt die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl und ist eine wichtige Messzahl für die Bewertung des Infektionsgeschehens.

Nachdem jetzt kreisweit die wichtige Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten ist, müssen nach einer Vorgabe des Landes Baden-Württemberg nun gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate weitere beschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Diese hat der Rhein-Neckar-Kreis am Wochenende seinen kreisangehörigen Kommunen in Form einer Musterallgemeinverfügung zukommen lassen.

Abweichend von der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes ist darin insbesondere der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen geregelt. Hier gibt es nun eine Sperrstunde, das heißt der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Selbiges gilt für den Konsum von Alkohol in gewissen räumlichen Geltungsbereichen (z.B. an stark frequentierten öffentlichen Plätzen). Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen und auf Wochenmärkten sowie an bestimmten Plätzen, wobei die genauen Geltungsbereiche die jeweilige Kommune festlegt.

Die Allgemeinverfügung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Regelungen der Allgemeinverfügungen, die kreisweit spätestens am Dienstag, 27. Oktober, in Kraft treten sollen, werden in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und der gültigen Landes- bzw. Bundes-Verordnungen regelmäßig durch das Landratsamt überprüft.

„Die Lage ist sehr ernst. Jeder sollte selbst kritisch überprüfen, inwieweit er seine sozialen Kontakte reduzieren kann, um mitzuhelfen, die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu verlangsamen“, appelliert Landrat Stefan Dallinger an alle Kreiseinwohnerinnen und -einwohner.

Zugesandt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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