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Sinsheim: Geldwechsel-Trick – dreister Taschendieb erbeutete mehrere hundert Euro

4. September 2020 | #Polizei, Allgemeines, Blaulicht, Das Neueste, Gesellschaft, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, Sinsheim, ~ Umland, ~~ Überregional

Sinsheim: Geldwechsel-Trick – dreister Taschendieb erbeutete mehrere hundert Euro – Polizei sucht Zeugen

Am Donnerstagnachmittag wurde eine Seniorin Opfer einer sogenannten Geldwechsel-Betrugsmasche. Am Eingang zum Parkdeck der Tiefgarage in der Zwingergasse bat eine unbekannte männliche Person eine Frau, einen 10-Euro-Schein zu wechseln. Die Frau kam der Bitte nach und nahm ihre Geldbörse aus der Tasche. Der Fremde lenkte die arglose Frau ab, in dem er absichtlich einen Geldschein fallenließ. Sie bückte sich, um diesen aufzuheben. In der Zwischenzeit nahm der dreiste Dieb Bargeld in der Höhe von 300 Euro aus ihrer Geldbörse. Den Unbekannten beschrieb die Frau als orientalischen Phänotyp, ca. 45 Jahre alt, schlank, ca. 175 cm groß, mit schwarzen Haaren. Er trug dunkle Kleidung, wirkte sehr gepflegt und sprach Deutsch mit arabisch klingendem Akzent gesprochen haben. Personen, die Hinweise zur Identität des Unbekannten geben können, setzen sich bitte mit dem Polizeirevier Sinsheim, Tel.: 07261/690-0, in Verbindung.

Vorsicht Taschendieb! – So schützen Sie sich:

-Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: 
Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute. 
-Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst 
dicht am Körper. 
-Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm. -	
Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse. 
-Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah. 
-Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab. 

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim

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