Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 23. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Zum aktuellen Thema … Baden im Rhein-Neckar-Kreis …

5. Juni 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Freizeit, Gesellschaft, Orte, ~ Umland, ~~ Überregional

Baden im Rhein-Neckar-Kreis: Gesundheitsamt hat bei allen neun Badeseen zum Saisonstart keine Beanstandungen, was die Wasserqualität betrifft 
Bei Bedarf Beratung der Bäderbetreiber zu den Umsetzungen der neuen Verordnung

Auch wenn zu Beginn dieses „Corona-Sommers“ lange unklar war, unter welchen Bedingungen Schwimmbäder und Badeseen öffnen dürfen, sind die Vorbereitungen zumindest an den Badegewässern im Rhein-Neckar-Kreis seitens des Gesundheitsamtes schon vor einigen Wochen angelaufen. So wird die Wasserqualität in den neun Badeseen im Landkreis bereits vor Beginn der Badesaison von Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes des Rhein-Neckar-Kreises geprüft.

Für die Badeseen, die im Rhein-Neckar-Kreis als offizielle Badegewässer ausgewiesen sind – also Altlußheim (Blausee), Brühl (Kollerinsel), Heddesheim (Badesee), Hemsbach (Wiesensee), Ketsch (Hohwiesensee), St. Leon-Rot (Badesee), Weinheim (Waidsee und FKK-See Miramar) sowie Walldorf (Badesee) – liegen nun die Werte der Wasserproben vor, die in dieser Badesaison erstmals am 12. Mai genommen wurden. „Alle Befunde ergaben mikrobiologisch keine Beanstandungen“, teilt Albert Karras vom Gesundheitsamt (Abteilung Gesundheitsschutz) des Kreises das erfreuliche Ergebnis mit. Die strengen Anforderungen der Badegewässerverordnung Baden-Württemberg und die Vorgaben der Europäischen Union (EU) seien damit erfüllt. Auch alle physikalischen Wasseruntersuchungen (Sauerstoffsättigung, Temperatur, pH-Wert und Sichttiefe) entsprachen den Vorgaben, ergänzt seine Kollegin Sarah Samuelsen. Die Hygienekontrolleurin führt mit Karras die offiziellen Wasseruntersuchungen an den neun Badeseen des Landkreises durch. Diese finden bis Mitte September 14-tägig statt und werden im Labor des Landesgesundheitsamtes Stuttgart auf Indikatorparameter (E.-coli und Enterokokken) untersucht.

Über die Nutzung der Badegewässer aufgrund der Corona-Pandemie entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden als Betreiber und die zuständigen Ortspolizeibehörden. „Aktuell gibt es keine Untersuchungen dazu, ob und wie das Coronavirus im Wasser übertragen wird. Allerdings sind sich die Virologen einig, dass eine Übertragung über Wasser sehr unwahrscheinlich ist. Zurzeit sieht auch das Umweltbundesamt (UBA) keine Hinweise, dass das Sars-CoV-2 über den Wasserweg übertragen wird“, erklärt Albert Karras als Experte für Wasserhygiene. Ihm zufolge ist anzunehmen, dass keine Ansteckung im Badewasser von Schwimm- und Badebecken sowie in Kleinbadeteichen oder Seen erfolgt.

Hygienekontrolleurin Sarah Samuelsen bei der Messung der Sichttiefe eines Badesees im Rhein-Neckar-Kreis

Das eigentliche Risiko besteht vor und nach dem Schwimmen. Hauptübertragungswege für das Coronavirus Sars-CoV-2 sind direkte Infektionen von Mensch zu Mensch über virushaltige Tröpfchen sowie Schmierinfektionen durch Übertragung dieser Tröpfchen aus dem direkten Umfeld infizierter Personen über die Hände auf die Schleimhäute.

Schon Anfang Mai hatten sich einige Bäderbetreiber im Rhein-Neckar-Kreis und das Gesundheitsamt über mögliche Betriebsformen unter Pandemiebedingungen ausgetauscht. Nun hat eine Arbeitsgruppe der Landesregierung aus kommunalen Landesverbänden, Sozialministerium und Landesgesundheitsamt ein Konzept erarbeitet, wie unter aktuellen Bedingungen der Schwimmbetrieb aufgenommen werden kann. Die genauen Regelungen und Vorgaben finden sich in der neuen Corona-Verordnung Sportstätten des Landes Baden-Württemberg vom 4. Juni 2020, die unter der Adresse https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200604_KM-SM_CoronaVO_Sportstaetten.pdf abrufbar ist.

Die Umsetzung dieser Vorgaben müssen die Bäderbetreiber auf ihre individuelle Bädersituation abstimmen. Hier wird das Gesundheitsamt die Bäder bei Bedarf als beratende Fachbehörde begleiten.

HINWEIS: Interessierte können die aktuellen Werte im Internet in einer Liste der überwachten Badestellen abrufen:

www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/badegewaesserkarte

Zugesandt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Das könnte Sie auch interessieren…

Evangelische Landeskirche in Baden vergibt 395.000 Euro Fördermittel an vier Großprojekte

Erster Innovations-Pitch in Karlsruhe Die ersten Großprojekte, die von den neuen Innovationsmitteln der Evangelischen Landeskirche in Baden profitieren, stehen fest. In einem Innovations-Pitch in Karlsruhe haben am Samstag vier von fünf Teams die Jury mit ihren Ideen...

„Wirklich teilhaben?!“ – Aktionstag für alle mit und ohne Behinderung

Am Donnerstag, 5. Dezember, von 14 bis 16.30 Uhr im Rathaus Ilvesheim Unter dem Motto „Wirklich teilhaben?!“ sind alle Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 5. Dezember, im Rathaus Ilvesheim herzlich eingeladen, sich für eine inklusive Gesellschaft stark zu machen....

Verkehrsunfall auf der L550 zwischen den Ortschaften Hilsbach und Weiler

Am heutigen Abend (21.11), gegen 19:00 Uhr ereignete sich im Bereich des Ortseinganges Hilsbach ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, auf der L550 (Marktstraße). Ein 35-jähriger Dacia-Fahrer, welcher zuvor aus Richtung Weiler kam, geriet aus bislang noch unbekannten...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau