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Pressemitteilung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis – Maskenpflicht

29. April 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Maskenpflicht auch im Landratsamt – Behörden weiterhin nur nach Terminvereinbarung erreichbar

Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bittet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis alle Kundinnen und Kunden – soweit möglich – auch weiterhin von persönlichen Vorsprachen bei der Behörde abzusehen und Online-Bürgerdienste zu nutzen. Rücksprachen und Gesprächstermine sollten weiterhin telefonisch wahrgenommen und ggf. erforderliche Unterlagen auf postalischem Weg eingereicht werden.

Nicht aufschiebbare persönliche Vorsprachen sollten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können sowohl online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine als auch telefonisch unter der Behördennummer 115 vereinbart werden. Kundinnen und Kunden werden darüber hinaus gebeten, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Parkmöglichkeiten im Landratsamt und seinen Außenstellen sind weiter eingeschränkt.

Seit dem 27. April 2020 gilt bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Auch Besucherinnen und Besucher des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis und seiner Behörden dürfen die Dienstgebäude nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten. Die Regelung gilt auch für alle Außenstellen, einschließlich der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.

Getragen werden muss im Übrigen kein medizinischer Mundschutz, sondern sogenannte Alltags- oder Community-Masken, ein Schal oder ein Tuch, um das unkontrollierte Aushusten oder Ausniesen von virenbelasteten Tröpfchen zu senken.

Das Landratsamt bittet um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahmen, die dem Schutz von Besucher/innen und Mitarbeitenden gleichermaßen dienen.

Zugesandt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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