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Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

14. April 2019 | Gesundheit

Deutschland ist in Europa das einzige Land, in dem zwei parallel zueinander existierende Systeme zur Absicherung der Gesundheit existieren. Sich für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung zu entscheiden, ist unter Umständen gar nicht so einfach. Bei der Wahl der passenden Krankenversicherung gibt es einige Aspekte zu beachten, wenn es darum geht den jeweils bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten. Was also sollte man diesbezüglich beachten?

Grundsätzlich handelt es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) um ein Solidarsystem, in welchem alle Versicherten denselben Schutz in Anspruch nehmen können. Eine private Krankenversicherung (PKV) hingegen kann vorteilhaft sein, ist dann allerdings auch mit wesentlich höheren Kosten verbunden. Günstige PKV Tarife bieten in der Regel einen mit der GKV vergleichbaren Schutz. Welche Leistungen bieten die verschiedenen Lösungen?

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Leistungen GKV

Die Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung bieten muss, sind gesetzlich festgeschrieben. Daher sind die Leistungen der gesetzliche Versicherer bei allen Krankenkassen nahezu gleich. Einzig in den individuellen Zusatzbeiträgen weichen die tatsächlichen Kosten minimal voneinander ab. Durch den Gesetzgeber können die Leistungen allerdings jederzeit geändert werden. Behandlungen und Medikamente erhalten gesetzlich Versicherte ohne Rechnung über die Versichertenkarte. Selbst aufkommen müssen sie ausschließlich für die gesetzlichen Zuzahlungen.

Leistungen PKV

Art und Umfang der Leistungen werden bei privaten Krankenversicherern individuell mit dem Kunden vereinbart. Dabei sind sowohl höhere, als auch niedrigere Beiträge als bei der GKV möglich. Behandlungen und Medikamente müssen von privat Versicherten zunächst einmal aus eigener Tasche bezahlt werden, anschließend reicht er die Rechnung beim Versicherer ein und erhält eine Kostenerstattung in der Höhe, die vertraglich vereinbart wurde.

Auch hinsichtlich der Beiträge gibt es einige Unterschiede, die es zu beachten gilt:

Beiträge GKV

Generell richtet sich der Krankenkassen-Beitrag bei der GKV nach dem Einkommen des Versicherten. Mit sinkendem Einkommen sinkt dementsprechend auch der Beitragssatz. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind automatisch mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge zahlen. Höhere Beitragssätze können anfallen, wenn der Gesetzgeber den allgemeinen Beitragssatz anhebt oder wenn die eigene Krankenkasse ihre Zusatzbeiträge erhöht.

Beiträge PKV

Mehrere Faktoren beeinflussen die Höhe des Beitragssatzes. Zum einen der vereinbarte Leistungsumfang und der gewählte Tarif, zum anderen aber auch das Alter des Versicherungsnehmers bei Eintritt sowie dessen gesundheitlicher Zustand. Private Krankenversicherer können den Abschluss eines Vertragsverhältnisses verweigern, etwa aufgrund von schweren Vorerkrankungen. Darüber hinaus sinkt der Beitragssatz auch nicht, sofern das eigene Einkommen sinkt, auch werden Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert.

Für wen eignet sich eine GKV?

Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt allen Personen, egal ob krank oder gesund, alt oder jung, reich oder arm, denselben Leistungsumfang. Ausschlaggebend für den Beitragssatz ist ausschließlich das eigene Einkommen. Die Hälfte des Versicherungsbeitrags wird bei Angestellten zudem vom Arbeitgeber übernommen. Somit sind Angestellte, aber auch Studenten, Personen mit vielen Kindern oder Personen mit geringem Einkommen meist besser in einer GKV aufgehoben. Wer mehr Leistungen benötigt, hat die Möglichkeit diverse Zusatzversicherungen abzuschließen.

Für wen eignet sich eine PKV?

Wem die Leistungen einer GKV nicht ausreichen oder wer bestimmte Vorteile wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer in Anspruch nehmen möchte, der sollte sich privat versichern. Möglich ist das in 2020 ab einem Einkommen von 62.550 Euro brutto im Jahr. Wer in eine PKV wechseln möchte, sollte sich dies ganz genau überlegen und einzelne Anbieter untereinander vergleichen. Wer sich einmal für den Beitritt in eine PKV entscheidet, kann nicht mehr ohne weiteres zurück in die GKV wechseln.

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