Am Samstagmittag ließ ein 23-Jähriger gegen 14.40 Uhr eine Drohne nahe des Segelflugplatzes in Sinsheim steigen, obwohl er hierfür keine Genehmigung hatte. Der Flugbetrieb wurde kurzzeitig unterbrochen, sodass es zu keiner Gefährdung kam. Der Drohnenbetreiber konnte ermittelt werden.
Die Polizei weist nachfolgend auf die rechtlichen Vorschriften zum Drohnenflug hin:
– Lassen Sie die Drohne nicht über bewohntem Gebiet steigen
- Halten Sie mindestens 1,5 km Abstand zu Flughäfen
- Drohnen dürfen nicht über Naturschutzgebieten steigen gelassen werden
Weitere Hinweise finden Sie auch auf der App der Deutschen Flugsicherung (DFS-Drohnen App).
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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