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Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert …

10. Oktober 2018 | Allgemeines, Das Neueste, Helmstadt-Bargen, Leitartikel, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, Waibstadt, ~ Umland

Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert:

Dem Kerosin auf der Spur – Bohrarbeiten an der B292 im Auftrag des Landratsamtes

Im Januar 2018 ereignete sich auf der B292 bei Waibstadt ein schwerer Gefahrgutunfall mit einem US-Tanklastzug. (Wir berichteten darüber) In der Folge kam es zu einem größeren Umweltschaden: Rund 3.600 Liter Kerosin versickerten im Erdreich des Ackers. Außerdem waren etliche Liter Diesel und Motorenöl ausgelaufen.

Die Böschung im Unfallbereich ist heute noch mit schwarzer Folie abgedeckt; das Unkraut dort steht hüfthoch – doch was passiert mit dieser Fläche? Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises gibt hierzu Infos:

Kerosin ist praktisch unlöslich im Wasser und hat eine geringere Dichte, so dass es sich wie ein Teppich auf der Wasseroberfläche ablagert. Aber ein Teil des Kerosins bzw. seiner Inhaltsstoffe, vor allem aromatische Kohlenwasserstoffe, können auch gelöst ins Grundwasser übergehen. Deshalb folgten bereits unmittelbar nach dem Unfall umfangreiche Sanierungsarbeiten, bei denen fast 800 cbm kontaminierter Boden ausgehoben und abgefahren wurden. Die Sofortmaßnahmen erfolgten im Auftrag der Stadt Waibstadt unter fachtechnischer und verwaltungsrechtlicher Begleitung durch das Wasserrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Dadurch konnte ein Großteil der Verunreinigungen entfernt werden. Aber noch ist die Gefahr für die nahegelegenen Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes Unterer Schwarzbach nicht gebannt, sind sich das Wasserrechtsamt, das von ihm beauftragte Ingenieurbüro Töniges und die Gutachter der U.S.-amerikanischen Streitkräfte einig.

Weil die Bundesstraße sonst abgesackt wäre, mussten in der Böschung beim Ausbaggern Restbelastungen verbleiben. Zur Kontrolle des ersten Grundwasserleiters in wenigen Metern Tiefe wurde bereits ein erster Bohrbrunnen errichtet. Diese Grundwassermessstelle wird regelmäßig beprobt und das Grundwasser im Labor untersucht. Damit kein Regenwasser mehr eindringen und das Kerosin ausspülen konnte, wurde die Böschung abgedeckt. Dann fanden Bohrungen in der abgedeckten Böschung statt, um den Umfang der Restbelastungen zu erkunden.

Nach aktuellem Stand seien weniger Kontaminationen in der Böschung verblieben, als ursprünglich angenommen, informiert das Wasserrechtsamt. Das flache Grundwasser zeige bislang nur ein einziges Mal Auffälligkeiten. Aber auch das reicht den Fachleuten nicht aus für eine Entwarnung, denn die Gefahr für die Trinkwasserversorgung sei noch nicht endgültig gebannt. Die beiden Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes, die das Wasser aus einer Tiefe von 30-115 m aus den Gesteinsschichten des Buntsandsteins entnehmen, liegen etwa 200 Meter abstromig der Schadensstelle.

Darum hat sich das Wasserrechtsamt mit der Schadensregulierungsstelle des Bundes (BImA) und dem U.S.-Claims Service Europe, welche die Maßnahmen finanzieren, darauf geeinigt, mit drei Grundwassermessstellen die ersten wasserführenden Schichten im Buntsandstein zu prüfen. Nach aufwändigem Ausschreibungsverfahren wurde der Bau der Messstellen an die Fa. Terrasond aus Günzburg vergeben.

Die erste Bohrung wird etwa 50 Meter von der Unfallstelle durchgeführt. Bei dieser Pilotbohrung kann die Beschaffenheit und Mächtigkeit der Gesteinsschichten sowie die Tiefenlage der Grundwasservorkommen geklärt werden, ohne dass Schadstoffverschleppungen zu befürchten sind. Danach wird unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen direkt an der Unfallstelle gebohrt. (Foto: Reinhold Grünberger)

Im Auftrag des Rhein-Neckar-Kreises werden nun in den nächsten Wochen die drei Grundwassermessstellen mit Tiefen bis zu 40 m errichtet. Zwei der Brunnen werden direkt an der Unfallstelle errichtet, einer zwischen dem Wasserwerk und der Unfallstelle. Dort soll dann auch ein längerer Pumpversuch durchgeführt werden. Durch diesen kann ein größerer Grundwasserbereich erfasst und geprüft werden.

Die Bohrarbeiten dauern etwa drei Wochen. Gebohrt wird mit einem Bohrfahr-zeug mit 9 m hohem Bohrturm. Unter günstigen Voraussetzungen können im Festgestein bis zu 15 m pro Tag gebohrt werden. Weil aber größte Sorgfalt erforderlich ist, um den Untergrund richtig zu beurteilen und keine weiteren Umweltschäden zu verursachen, muss schrittweise vorgegangen werden. So kommt es immer wieder zu Zwangspausen.

Sobald die Brunnen beprobt sind und die Analysenergebnisse vorliegen, wird das Wasserrechtsamt über die nächsten erforderlichen Schritte entscheiden. Diese reichen von einer längerfristigen Kontrolle über eventuelle weitere Erkundungsmaßnahmen bis hin zu einer möglicherweise erforderlichen Grundwassersanierung.

Die Kosten für die aktuellen Maßnahmen sind mit rund 105.000 Euro veranschlagt und werden hauptsächlich von den U.S.-amerikanischen Streitkräften getragen. Wie auch bei den bisherigen Maßnahmen hat die BImA als Vertreter des Bundes aufgrund des Nato-Truppenstatus 25 Prozent der Kosten zu tragen. Alle erforderlichen Maßnahmen wurden und werden zwischen den Kostenträgern und der zuständigen Behörde, dem Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises, grundsätzlich abgestimmt.

Zugesandt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Aktuelle Nachrichten aus dem Rhein-Neckar-Kreis finden Sie unter

www.rhein-neckar-kreis.de

 

 

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