BAB 6: 21-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 21-jährigen syrischen Staatsangehörigen.
Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, sich knapp 400 Gramm Haschisch beschafft zu haben und mit den Betäubungsmitteln Handel treiben zu wollen. Durch den Verkauf wollte er sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und Dauer verschaffen und dadurch seinen Lebensunterhalt finanzieren.
Am Sonntag gegen 10.30 Uhr befand sich der 21-jährige in einem Reisebus. Bei einer Routinekontrolle des Busses und seiner Insassen auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Hockenheim/ Ost, BAB 6 konnten im Rucksack des 21-jährige Fahrgastes rund 400 Gramm Haschisch, verpackt in mehreren Tüten, sichergestellt werden. Der beschuldigte 21-Jährige aus Sachsen Anhalt wurde daraufhin von den Beamten des Verkehrskommissariats Walldorf vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde der 21-jährige syrische Flüchtling am Montagvormittag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Diese erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund von bestehender Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Heidelberg dauern an.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim