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Aufpassen beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk – Hinweis des LA RNK

29. Dezember 2017 | Allgemeines, Das Neueste, Orte, Rhein-Neckar-Kreis

Aufpassen beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk

Böller, Wunderkerzen und Raketen lassen vor allem Kinderherzen höher schlagen. Jedoch ist bei aller Freude, am lauten Knall und den zahllosen bunten Farben, Vorsicht geboten.

Einsätze mit brennenden Balkonen, Dachvorsprüngen, Wohnungen oder gar Häusern sowie Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle müssen auch am Tag des Jahreswechsels nicht sein. Den Großteil der Einsätze zu Silvester machen Brände aus. Zumeist sind diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen will, muss verantwortungsvoll damit umgehen und darf nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen.

Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahren herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das „Böllern“ auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern sowie Tankstellen. Wer Feuerwerkskörper kauft, muss für die sichere Lagerung sorgen.

Damit es nicht zur arbeitsreichsten Nacht des Jahres für die Feuerwehrangehörigen im Rhein-Neckar-Kreis wird, sollten die nachfolgenden Hinweise beachtet werden:

  • Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern.
  • Das Feuerwerk muss sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
  • Nachdrücklich wird vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper gewarnt.
  • Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
  • Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
  • Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
  • Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen zünden.
  • Für den Notfall Löschmittel bereithalten, beispielsweise mit Wasser gefüllte Eimer und Feuerlöscher.
  • Feuerwerk – mit Ausnahme von Tischfeuerwerk – nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
  • Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
  • Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
  • Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
  • Niemals versuchen „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
  • Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
  • Schützen Sie sich gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.

Wenn all diese Dinge beherzigt werden, steht einem gefahrlosen Übergang in das NEUE JAHR 2018 nichts entgegen! Die eigene Gesundheit und die der Anderen nicht in Gefahr bringen! Danke !

Zugesandt : LA Rhein-Neckar-Kreis

Yannick

Dr. Albrecht Schütte CDU

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