325.000 Euro für den kommunalen Sportstättenbau in den Wahlkreisen Sinsheim und Wiesloch
MdL Hermino Katzenstein (GRÜNE): „Förderzusage für die Projekte im Rhein-Neckar-Kreis hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute“
Mit 83.796 Euro fördert das Land im Wahlkreis Sinsheim den Neubau einer Schulsportfreianlage in Wiesenbach, Schönbrunn erhält 20.460 Euro für den Neubau des Sportbodens in der Turnhalle, Zuzenhausen kann sich wiederum über eine Förderung in Höhe von 64.439 Euro für die Teilsanierung der Häuselgrundhalle freuen. Im Wahlkreis Wiesloch erhält Dielheim für die Grundsanierung des Sportplatzes Horrenberg 52.500 Euro. Außerdem wird die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes Süd sowie der Umbau der Hammerwerfanlage in Walldorf mit 103.530 Euro gefördert.
Insgesamt werden im Jahr 2020 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rund 17,5 Millionen Euro unterstützt, teilt der Abgeordnete Katzenstein (GRÜNE) mit. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. „Die Förderzusage für die Projekte im Rhein-Neckar-Kreis hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute. Die Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Wir geben damit ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb. Davon profitieren insbesondere Schulen und Vereine. Eine gut ausgebaute Infrastruktur sichert außerdem ein vielfältiges Sportangebot für Kinder und Erwachsene“, so der Landtagsabgeordnete Katzenstein.
Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.
Zugesandt von Wahlkreisbüro Bündnis 90/die Grünen
Hermino Katzenstein MdL