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LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrer aufgepasst …

7. März 2019 | Allgemeines, Das Neueste, Leitartikel, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrer aufgepasst
Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation überprüfen

Pressemitteilung des Landratsamts

LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr, die die Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE besitzen, müssen seit 2014 der Fahrerlaubnisbehörde alle fünf Jahre einen Weiterbildungsnachweis vorlegen. Durch die Weiterbildung sollen die im Rahmen der Grundqualifikation vermittelten Kenntnisse vertieft werden. Der Nachweis wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 dokumentiert. Gleichzeitig kann die Verlängerung der Fahrerlaubnis vorgenommen werden.

„Viele Befristungen enden im September 2019“, erläutert Gabriele Friedrich, Leiterin der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Von daher erwartet die Fahrerlaubnisbehörde eine hohe Zahl an Anträgen und empfiehlt allen Betroffenen, die Anträge frühzeitig zu stellen. Ein Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis und der Eintrag der Schlüsselzahl 95 können bereits sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beim Bürgermeisteramt des Wohnortes abgegeben werden. „Es entstehen keine Nachteile, weil eine nahtlose Verlängerung an die bestehende Erlaubnis und Berechtigung erfolgt“, klärt Friedrich auf.

Als Unterlagen mitzubringen sind der Nachweis über die Weiterbildung (35 Stunden in den letzten fünf Jahren, ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass), ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Gutachten, wenn gleichzeitig eine Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt wird.

Bearbeitet wird der Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Sobald der „neue“ Führerschein fertig gestellt ist, wird der Antragsteller benachrichtigt.

Nach Ablauf der Befristung werden Verstöße gegen die Pflicht zum Nachweis der Schlüsselzahl 95 im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem Bußgeld geahndet, welches sowohl gegenüber den Fahrern als auch deren Arbeitgebern festgesetzt werden kann, weist Friedrich auf mögliche Konsequenzen hin.

Information und Beratung gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter Tel. 06222 30734235, 07261 94665504 oder 06201 94836030 oder per E-Mail: fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de. Weitere Infos unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/service/verlaengerung+der+fahrerlaubnis.html.

Zugesandt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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